sonals mit Ausnahme des Rentschreibers (Franz Schmied) gefordert. Zudem
wurde die Bitte wiederholt, pro Gemeinde einen dritten Vertreter in den
Landtag zu wählen.
Die einzige tätliche Handlung im Jahre 1831 war die Vertreibung des Pfar-
rers von Bendern durch die Bevölkerung der Gemeinden Gamprin, Ruggell
und Schellenberg. Anlass zu dieser Tat war die Entlassung des Hilfspriesters
durch Pfarrer Konzett. Im Mai 1831 erschienen die Pfarrkinder im Pfarrhof,
verlangten von Konzett die Schlüssel zum Pfarrhof und zum Keller und
schickten den Pfarrer weg. Die Hofkanzlei drohte den drei Gemeinden mit
Bundesintervention. Pfarrer Konzett aber zog es vor zu resignieren; er ver-
suchte in Württemberg ein Beneficium zu erhalten.
Da aus Wien keine Reaktion auf die vorgebrachten Anliegen erfolgte, be-
gann es wieder zu gären im Volk. Am 1. Juli wurde eine «Unterthänigste
Bitte der Deputierten der Landschaft des souverainen Fürstenthumes Liech-
tenstein um Abhilfe über einige Beschwerden und gnädigste Beschleuni-
gung» verfasst.?? Darin heisst es unter anderem, das ganze Land sei in
gespannten Erwartungen; Unzufriedenheit und Mutlosigkeit nähmen zu und
ebenso sei «alles Zutrauen» geschwunden. Die Hauptursache für diesen
Zustand sahen die Bittsteller in der Person des Landvogtes Pokorny, um
dessen Versetzung nachgesucht wurde. Das Schreiben schloss mit dem un-
verhüllten Hinweis auf bevorstehende «bedeutende Missgriffe und Unan-
nehmlichkeiten», da der «gemeine Mann, wenn er sich das Höchste und
Heiligste angegriffen oder bedroht glaubt, keine Schranken mehr kennt».“0
Der Feldmarschall a. D. Fürst Johann I. war nun nicht der Mann, der sich
durch Drohungen einschüchtern liess. Auf «ausdrücklichsten höchsten Be-
fehl» wurde den Bittstellern bedeutet, dass der «darin herrschende, Unterthanen
nicht geziemende Ton, die als Andeutung vorgebrachten, ahndungswerthen
Drohungen, und das fortdauernde Bestreben verwegener Einmischung in
die Seiner Durchlaucht allein zustehenden Souveränitätsrechte, die höchste
Ungnade auf sich gezogen» hätten.*! Den Bittstellern wurde ein ruhiges,
«deutschen Unterthanen geziemendes Verhalten» zur Pflicht gemacht. Bei
weiterem Ungehorsam und unruhigem Verhalten wurde das Einrücken einer
«angemessenen k. k. österreichischen Militärabteilung» angedroht. Das Mi-
litär würde auf Kosten der Empörer so lange bleiben, bis die Ruhe wieder-
hergestellt sein würde.
Aus der Anonymität der Bevölkerung taucht der Triesenberger Franz Josef
'(