Volltext: Liechtenstein und die Revolution 1848

sonals mit Ausnahme des Rentschreibers (Franz Schmied) gefordert. Zudem 
wurde die Bitte wiederholt, pro Gemeinde einen dritten Vertreter in den 
Landtag zu wählen. 
Die einzige tätliche Handlung im Jahre 1831 war die Vertreibung des Pfar- 
rers von Bendern durch die Bevölkerung der Gemeinden Gamprin, Ruggell 
und Schellenberg. Anlass zu dieser Tat war die Entlassung des Hilfspriesters 
durch Pfarrer Konzett. Im Mai 1831 erschienen die Pfarrkinder im Pfarrhof, 
verlangten von Konzett die Schlüssel zum Pfarrhof und zum Keller und 
schickten den Pfarrer weg. Die Hofkanzlei drohte den drei Gemeinden mit 
Bundesintervention. Pfarrer Konzett aber zog es vor zu resignieren; er ver- 
suchte in Württemberg ein Beneficium zu erhalten. 
Da aus Wien keine Reaktion auf die vorgebrachten Anliegen erfolgte, be- 
gann es wieder zu gären im Volk. Am 1. Juli wurde eine «Unterthänigste 
Bitte der Deputierten der Landschaft des souverainen Fürstenthumes Liech- 
tenstein um Abhilfe über einige Beschwerden und gnädigste Beschleuni- 
gung» verfasst.?? Darin heisst es unter anderem, das ganze Land sei in 
gespannten Erwartungen; Unzufriedenheit und Mutlosigkeit nähmen zu und 
ebenso sei «alles Zutrauen» geschwunden. Die Hauptursache für diesen 
Zustand sahen die Bittsteller in der Person des Landvogtes Pokorny, um 
dessen Versetzung nachgesucht wurde. Das Schreiben schloss mit dem un- 
verhüllten Hinweis auf bevorstehende «bedeutende Missgriffe und Unan- 
nehmlichkeiten», da der «gemeine Mann, wenn er sich das Höchste und 
Heiligste angegriffen oder bedroht glaubt, keine Schranken mehr kennt».“0 
Der Feldmarschall a. D. Fürst Johann I. war nun nicht der Mann, der sich 
durch Drohungen einschüchtern liess. Auf «ausdrücklichsten höchsten Be- 
fehl» wurde den Bittstellern bedeutet, dass der «darin herrschende, Unterthanen 
nicht geziemende Ton, die als Andeutung vorgebrachten, ahndungswerthen 
Drohungen, und das fortdauernde Bestreben verwegener Einmischung in 
die Seiner Durchlaucht allein zustehenden Souveränitätsrechte, die höchste 
Ungnade auf sich gezogen» hätten.*! Den Bittstellern wurde ein ruhiges, 
«deutschen Unterthanen geziemendes Verhalten» zur Pflicht gemacht. Bei 
weiterem Ungehorsam und unruhigem Verhalten wurde das Einrücken einer 
«angemessenen k. k. österreichischen Militärabteilung» angedroht. Das Mi- 
litär würde auf Kosten der Empörer so lange bleiben, bis die Ruhe wieder- 
hergestellt sein würde. 
Aus der Anonymität der Bevölkerung taucht der Triesenberger Franz Josef 
'(
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.