[n der Folge war Liechtenstein in der Deutschen Nationalversammlung in
Frankfurt am Main vertreten, der Fürst hob Feudallasten auf und erklärte
sich zu gewissen Reformen bereit, insbesondere wolle er eine konstitutio-
nelle Verfassung gewähren. Ein vom Volk gewählter Verfassungsrat schuf
einen Verfassungsentwurf, den Fürst Alois II. im März 1849, ein Jahr nach
dem Beginn der Ereignisse, teilweise als «Konstitutionelle Übergangs-
bestimmungen» in Kraft setzte. Im Frühjahr 1849 konnte eine Volksvertre-
tung, der Landrat mit 24 Abgeordneten, gewählt werden. Schon 1852 jedoch
nahm der Fürst die politischen Errungenschaften der Revolution zurück. Die
Entwicklung Liechtensteins in Richtung politische Mitbeteiligung des Vol-
kes, Verfassung und Demokratie war jedoch nicht mehr aufzuhalten. Die
Erinnerung an das Revolutionsjahr 1848 blieb haften.
Das Historische Lexikon für das Fürstentum Liechtenstein machte die re-
volutionären Ereignisse von 1848 zum Thema der 2. Liechtensteinischen
Historischen Tagung. Es ging nicht darum, die Ereignisse zu referieren,
sondern diese in ihren ursächlichen Zusammenhängen und Vielschichtigkei-
ten zu zeigen. Das kleine Fürstentum Liechtenstein bot sich aus verschie-
denen Gründen in idealer Weise an, diesen Fragen innerhalb des überschau-
baren Raumes in exemplarischer Weise nachzugehen.
Kurz vor Ausbruch der Revolution in Liechtenstein hatte der in Chur als
Kantonsschullehrer tätige Liechtensteiner Peter Kaiser die «Geschichte des
Fürstenthums Liechtenstein» veröffentlicht, welche das historische Bewusstsein,
die kollektive Erinnerung der Bevölkerung ganz zweifellos stärkte, wenn
nicht sogar erst begründete. Kaiser legte, wie er im Vorwort seines Werkes
schrieb, seinen Landsleuten dar, «woher sie stammen, wie es ihren Vorfah-
ren ergangen und wie sie in den Stand gekommen, in dem sie sich dermal
befänden». Er stand deshalb, wie im Beitrag von Rupert Tiefenthaler in
diesem Band nachzulesen ist, «als Verfasser einer freisinnigen Geschichte
des Fürstentums Liechtenstein in grosser Volksgunst». Lehrer galten der
Obrigkeit als «die Hauptverbreiter und Mithelfer der Revolte», die auch von
namhaften Geistlichen unterstützt wurde.
In Liechtenstein regierte der Monarch absolut, dagegen standen politische
Forderungen nach Mitwirkung am politischen Leben — nicht mehr Untertan,
sondern Bürger wollte man sein. Die revolutionäre Bewegung in Liech-
tenstein war in allen Volksschichten verankert. In wirtschaftlicher Hinsicht
wurden die gleichen oder ähnliche Klagen laut, die man im ganzen revo-
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