Volltext: Liechtenstein und die Revolution 1848

1848 bis 1856 auch auf das Erheben von Steuern verzichtet. Das Regie- 
rungsamt war damit aber nicht mehr in der Lage, seinen Aufgaben nach- 
zukommen: Es fehlten nun einfach die notwendigen Sachmittel (Finanzen, 
Personal usw.). Die Missstände in der staatlichen Verwaltung wurden nach 
1848 offensichtlich. Erst mit den neuen Einnahmen aus dem Zollvertrag von 
1852 konnte man allmählich daran denken, neue staatliche Aufgaben zu 
übernehmen, die dringend angegangen werden mussten (Entwässerungen, 
Wuhrbauten, Schulwesen usw.). 
Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, dass in Liechtenstein die Auf- 
gaben, Kompetenzen und Mittel nicht in dem Sinn aufeinander abgestimmt 
waren, dass eine optimale Aufgabenerfüllung sichergestellt war. Die Ver- 
waltung war umständlich und schwerfällig, ihr standen weder die notwen- 
digen finanziellen noch die notwendigen personellen Mittel zur Verfügung. 
Dies wurde im Interesse der Herrschaftssicherung in Kauf genommen. Es 
ging nicht darum, dass der Staat viele Leistungen erbrachte, sondern dass er 
den minimalen Anforderungen genügte und Präsenz markierte. Die ungenü- 
gende Verwaltung wurde in Kauf genommen, damit der (finanzielle) Auf- 
wand klein gehalten werden konnte. Voraussetzung für eine Ausweitung der 
staatlichen Tätigkeit war ein neuer Konsens über den Staat, seine Organisa- 
tion, seine Aufgaben, sein Funktionieren. Die Entfremdung von staatlicher 
Obrigkeit und Bürger musste abgebaut werden. Ein erster Schritt in diese 
Richtung war, dass ab 1854 auch Liechtensteiner in der staatlichen Ver- 
waltung eingestellt wurden, so 1854 David Rheinberger und 1856 Andreas 
Falk als Kanzlisten. Mit Peter Rheinberger wurde auch der erste Liechten- 
steiner Offizier. Die Lücke zwischen Staat und Bürger konnte aber erst mit 
der konstitutionellen Verfassung von 1862 allmählich geschlossen werden. 
Aufgabenerfüllung und Befehlsbereiche 
Ich komme nun zur Frage, welche Aufgaben der Staat erfüllte und wie die 
Prioritäten gesetzt wurden. Welche Aufgaben nahm der Staat mit welchem 
Zweck wahr? Wer finanzierte die Aufgaben? Für eine rationelle Aufgaben- 
erfüllung und für einen optimalen Mitteleinsatz sollte insofern eine Über- 
einstimmung vorhanden sein, als derjenige, der eine Aufgabe anordnet, diese 
auch bezahlt. Dabei geht es auch um die Frage der Akzeptanz der Ent- 
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