Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Grundzüge einer Theorie öffentlicher Auf gabenwahr nehmung Raumüberwindung ist mit Transport- und Zeitkosten verbunden, die eventuell für ein eigenes Angebot sprechen würden. Wenn allerdings der Nachbarstaat unmittelbar jenseits der Grenze ohnehin für seine Bevöl­ kerung eine Einrichtung errichtet hat (Krankenhaus, Berufsschulen), so ist die räumliche Dimension von geringer Relevanz. - Hypothese (zum Aufgabenmodus): Wenn das Einzugsgebiet einer individuell genutzten kollektiven Lei­ stung (Infrastruktureinrichtung) weit jenseits der Einwohnerzahl liegt, so wird der Kleinstaat die Einrichtung eines grösseren Nachbar­ staates mitnutzen. - Hypothese (zur Ausgabenintensität): Wenn die Einwohner des Kleinstaates individuell genutzte kollektive Leistungen (Infrastruktureinrichtungen) der Nachbarstaaten mitnut­ zen, werden häufig Verträge geschlossen, die die Abgeltung regeln. Die Ausgaben pro Einwohner in diesem Bereich sollten sich nicht wesentlich unterscheiden. Unterschreitet das optimale Produktionskollektiv die Einwohnerzahl des Kleinstaates (siehe Abbildung 2.3), so wird dieser die Infrastruktur­ einrichtung vermutlich selbst bereitstellen. Dabei wird eine neue Wahl­ möglichkeit eröffnet, indem auch die Gemeinden (bei entsprechend klei­ nem Einzugsgebiet) als potentielle Bereitsteller zur Verfügung stehen. Im übrigen sind kaum Anhaltspunkte dafür auszumachen, dass Gemein­ den in Kleinstaaten zusätzliche Aufgaben übernehmen sollten im Ver­ gleich zu Gemeinden in grösseren Staaten.17 - Hypothese (zum Aufgabenmodus): Wenn das Einzugsgebiet einer individuell genutzten kollektiven Lei­ stung (Infrastruktureinrichtung) in etwa der Einwohnerzahl ent­ spricht oder darunter liegt, so wird der Kleinstaat die Einrichtung selbst bereitstellen.18 (Beispiele dafür sind: Polizei, Feuerwehr, Volks­ 17 Üblicherweise übernehmen zentrale Orte (Städte) aufgrund der Ballung und der Not­ wendigkeit, Infrastruktureinrichtungen bereitzustellen, die überörtlich ausstrahlen, zu­ sätzliche Aufgaben. Wenn in einem Kleinstaat nun keine grösseren Städte existieren, so dürfte die Aufgabenwahrnehmung der Gemeinden in Kleinstaaten nicht wesentlich von Gemeinden derselben Grössenordnung in Nachbarstaaten abweichen. 44
	        

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