Der Beitrag der ökonomischen Theorie des Föderalismus Nutzerkollektiv und dem Kreis der Zahler deckt. Dieses
Prinzip der fis kalischen Äquivalenz (Nutzer = Zahler = Entscheider) lässt sich im zwischenstaatlichen Bereich gerade im Hinblick auf die notwendige Mitbestimmung (Entscheidungskollektiv) nicht immer verwirklichen (oder es wird bewusst darauf verzichtet). Insofern könnte sich die For derung auf die Deckung von Nutzer- und Kostenträgerkreis reduzieren (vgl. Olson 1969) Dies wird in der Realität natürlich berücksichtigt:
Spillovers werden beseitigt, wenn es in Kenntnis und aufgrund der Quantifizierbarkeit die ser externen Wirkungen zu Verhandlungen und schliesslich zu einer ver traglichen Vereinbarung (Kostenbeteiligung des Kleinstaates oder seiner Einwohner) kommt (Büchel 1993, S. 105). 2.2.1.4 Anwendung auf den Kleinstaat Welche
Schlüsse sind aus diesen Überlegungen
für die Aufgabenwahr nehmung und die relative Ausgabenbelastung des Kleinstaates zu ziehen? - Dabei wird unter dem Gesichtspunkt der Ausgabenintensität unter sucht, ob und in welchem Ausmass Ziele der Staatstätigkeit vor allem mit Hilfe von öffentlichen Ausgaben verfolgt werden. - Unter Aufgabenwahrnehmung wird das gesamte Bündel institutio neller Arrangements verstanden, aus dem in der Realität ein Staat wählen kann, um ein entsprechendes Leistungsangebot für die Bevöl kerung und Wirtschaft sicherzustellen. Mit der Aufgabenwahrnehmung wird also die Entscheidung über Be reitstellung und Durchführung angesprochen, wodurch die Ausgabenart (zum Beispiel Personal-, Sachaufwand, Subventionen, Beiträge) be stimmt und auch die relative Ausgabenbelastung beeinflusst wird. Zur Erfassung der Ausgabenintensität werden die Ausgaben auf die Ein wohnerzahl bezogen, um Anhaltspunkte für Grössenvor- beziehungs weise -nachteile zu gewinnen. Abbildung 2.3 versucht eine Illustration der zur Verfügung stehenden Wahlmöglichkeiten, wenn ein Kleinstaat die Erfüllung öffentlicher Auf gaben organisieren will: Die öffentlichen Aufgaben werden dabei einer seits in
kollektiv nützliche Leistungen (zum Beispiel Landesverteidi gung, innere Sicherheit, Marktordnung), von denen die Einwohner zwar profitieren, von denen sie aber (technisch) nicht ausgeschlossen werden können, und
individuell nutzbare Leistungen (zum Beispiel Kranken 41