Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Der Beitrag der ökonomischen Theorie des Föderalismus Nutzerkollektiv und dem Kreis der Zahler deckt. Dieses 
Prinzip der fis­ kalischen Äquivalenz (Nutzer = Zahler = Entscheider) lässt sich im zwischenstaatlichen Bereich gerade im Hinblick auf die notwendige Mitbestimmung (Entscheidungskollektiv) nicht immer verwirklichen (oder es wird bewusst darauf verzichtet). Insofern könnte sich die For­ derung auf die Deckung von Nutzer- und Kostenträgerkreis reduzieren (vgl. Olson 1969) Dies wird in der Realität natürlich berücksichtigt: 
Spillovers werden beseitigt, wenn es in Kenntnis und aufgrund der Quantifizierbarkeit die­ ser externen Wirkungen zu Verhandlungen und schliesslich zu einer ver­ traglichen Vereinbarung (Kostenbeteiligung des Kleinstaates oder seiner Einwohner) kommt (Büchel 1993, S. 105). 2.2.1.4 Anwendung auf den Kleinstaat Welche 
Schlüsse sind aus diesen Überlegungen 
für die Aufgabenwahr­ nehmung und die relative Ausgabenbelastung des Kleinstaates zu ziehen? - Dabei wird unter dem Gesichtspunkt der Ausgabenintensität unter­ sucht, ob und in welchem Ausmass Ziele der Staatstätigkeit vor allem mit Hilfe von öffentlichen Ausgaben verfolgt werden. - Unter Aufgabenwahrnehmung wird das gesamte Bündel institutio­ neller Arrangements verstanden, aus dem in der Realität ein Staat wählen kann, um ein entsprechendes Leistungsangebot für die Bevöl­ kerung und Wirtschaft sicherzustellen. Mit der Aufgabenwahrnehmung wird also die Entscheidung über Be­ reitstellung und Durchführung angesprochen, wodurch die Ausgabenart (zum Beispiel Personal-, Sachaufwand, Subventionen, Beiträge) be­ stimmt und auch die relative Ausgabenbelastung beeinflusst wird. Zur Erfassung der Ausgabenintensität werden die Ausgaben auf die Ein­ wohnerzahl bezogen, um Anhaltspunkte für Grössenvor- beziehungs­ weise -nachteile zu gewinnen. Abbildung 2.3 versucht eine Illustration der zur Verfügung stehenden Wahlmöglichkeiten, wenn ein Kleinstaat die Erfüllung öffentlicher Auf­ gaben organisieren will: Die öffentlichen Aufgaben werden dabei einer­ seits in 
kollektiv nützliche Leistungen (zum Beispiel Landesverteidi­ gung, innere Sicherheit, Marktordnung), von denen die Einwohner zwar profitieren, von denen sie aber (technisch) nicht ausgeschlossen werden können, und 
individuell nutzbare Leistungen (zum Beispiel Kranken­ 41
	        

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