Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Empfehlungen zur Arbeitsteilung zwischen Land und Gemeinden (Fallstudien Bildungswesen), aber auch in der Betreuung Pflegebedürfti­ ger (Fallstudie Sozialwesen) eine weitere Diskussion wert. Die in diversen Gesetzen geregelte Arbeitsteilung zwischen Land und Gemeinden erscheint nicht in jedem Fall optimal ausgestaltet zu sein. Sowohl im Bereich Sozialhilfe/Betreuung Pflegebedürftiger (Fallstudie Sozialwesen), im Bereich Jugendhilfe/Jugendpflege (Fallstudie Jugend­ wesen), in der Trägerfrage des KH Vaduz (Fallstudie Gesundheitswe­ sen) als auch im Bereich. Kindergärten und Primarschulen (Fallstudie Bildungswesen) sind die Anreize mitunter so gesetzt, dass manche Be­ teiligte (z. B. Gemeinden) Ausgaben verursachen können, die von Drit­ ten (z. B. Land) zu finanzieren sind. In der 
Kleinkinderbetreuung sollten die Gemeinden bei der Konzep­ tion und Grösse der Einrichtungen mitreden, im Gegenzug müssten sie auch die Finanzierung (Subvention einzelner Plätze) übernehmen. Dafür werden sie von der Mitfinanzierung landesweit agierender Ein­ richtungen entbunden. Mithin könnte der Lastenausgleich im Bereich Jugendhilfe/Jugendpflege zuigelöst werden. Bei den 
Kindergärten und 
Primarschulen sollte das Mitspracherecht der Gemeinden in verschiedenen Punkten (z. B. Klassenteilungen) ge­ stärkt werden. Demgegenüber sollten sie einen höheren Finanzierungs­ anteil (Sachaufwand, Besoldung) übernehmen. Die Mittel dafür könnten ihnen bei Bedarf im Rahmen des Finanzausgleichs als Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinden sollten aus der Administration und Finanzierung der wirtschaftlichen Sozialhilfe entbunden werden (ausgenommen Aus­ kunftspflicht). Diese sozialpolitisch heiklen Aufgaben sollten vom zu­ ständigen Amt für Soziale Dienste abgewickelt und vom Land finanziert werden. Eine stärkere Rolle könnten die Gemeinden demgegenüber in der 
Betreuung Pflegebedürftiger übernehmen: Wenn sie für "ihre" Pfle­ gebedürftigen finanziell aufkommen müssen, so entwickeln die Gemein­ den ein Interesse an bedarfsgerechten und kostengünstigen Lösungen für ihre Bürger. Mit diesen Gestaltungsempfehlungen wird jeweils auch der Finanz­ ausgleich zwischen Land und Gemeinden berührt. Uber die dargestell­ ten kleineren Anpassungen hinaus sollte der 
Finanzausgleich als ganzes auf ein neues Fundament gestellt werden, das sowohl dem Effizienzziel (positive Anreize für die Gemeinden, [Industrie-]Unternehmen anzusie­ deln) als auch dem Gerechtigkeitsziel (Mindestausstattung der Gemein­ 373
	        

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