Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen Aufgabenerfüllung führen, besteht jedoch auch bei einer derzeit noch günstigen kleinstaatlichen Lösung. Insgesamt bestand in Liechtenstein in der Vergangenheit die Tendenz, öffentliche Aufgaben, die in den Augen der Bürger nicht unbedingt po­ sitiv besetzt sind (Strafvollzug, sozialpsychiatrische Versorgung), an das Ausland zu delegieren. In diesem Zusammenhang wäre die Frage zu stellen, ob sich nicht Identität auch über solche Leistungen definiert. Eine Trendwende dürfte in der öffentlichen Meinungsbildung insofern eingetreten sein, als inzwischen allgemein akzeptiert wird, dass der Ver­ ein für Betreutes Wohnen eigene Versorgungsstrukturen in Liechten­ stein aufbaut. Durch die Mitbenützung von ausländischen Einrichtungen wird meist eine neue Dimension an 
Wahlfreiheit für öffentliche Leistungen eröffnet, wie sie im Fall eines (meist einzigen) inländischen Angebots nicht der Fall ist. Die betreffenden Einrichtungen haben oft unter­ schiedliche Kosten- und Leistungsstrukturen (zum Beispiel im sta­ tionären Gesundheitssektor und im höheren Bildungsbereich), woraus sich Möglichkeiten einer 
Bestbieter-Ermittlung für den Kleinstaat erge­ ben könnten. 5.3.2 Empfehlungen zur Arbeitsteilung zwischen Land und Gemeinden Die zentrale Empfehlung für das Verhältnis Land und Gemeinden be­ steht darin, dass es in den jeweiligen Aufgaben, wenn immer möglich, zu einer 
klaren Verantwortungszurechnung auf eine gebietskörperschaft­ liche Ebene kommen sollte. Dieser Gesichtspunkt leitet sich aus dem Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz (Kongruenz zwischen Entschei­ dungskompetenz und Finanzierungsverpflichtung) ebenso ab, wie aus Prinzipal-Agent-Aspekten, die bei Gemeinschaftsaufgaben ins Spiel kommen. Um einige Detailvorschläge zu machen: Wenn der Grundsatz der Subsidiarität - "Alles, was auf der kommunalen Ebene ohne grosse Schwierigkeiten organisiert werden kann, soll auch dort erledigt wer­ den" - der Analyse als Leitlinie zugrunde gelegt wird, so wäre eine Stär­ kung der Gemeindekompetenzen in der Kleinkinderbetreuung (Fallstu­ dien Sozial- und Jugendwesen), den Kindergärten und Primarschulen 372
	        

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