Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen Haupthypothese 2: Spezifische Mz.ke-or-buy-Entscheidungen Diese Hypothese stellt die Fragen nach der relativen Günstigkeit und den Möglichkeiten des Fremdbezugs von Staatsleistungen und damit die Fragen nach dem Aufgabenmodus und der Ausgabenintensität in den Mittelpunkt. Soweit Aufgaben durch das Ausland fremderfüllt werden, entspricht die Arbeitsteilung im wesentlichen dem Kriterium des optimalen Ein­ zugsgebietes: Schwerpunktkrankenhäuser, die sozialpsychiatrische Ver­ sorgung, tertiäre Bildungseinrichtungen, die Berufsschulen, der Straf­ vollzug, die Müllverbrennungsanlage etc. werden im Ausland in An­ spruch genommen. Abweichend von der Haupthypothese 2 betreibt Liechtenstein eine Fachhochschule (LIS). Daneben sind Einrichtungen, für die Liechtenstein gross genug ist, im Land selbst zu finden: Primar­ und Sekundärschulen, Pflegeheime, niederrangiges Verkehrswesen, Wasser- und Abwasseranlagen. Wie schlägt sich der gewählte Aufgabenmodus auf die Ausgabenin­ tensität nieder? In einigen Bereichen stimmt der empirische Nachweis mit den Erwartungen, die in der zweiten Haupthypothese formuliert wurden, nicht überein: A priori konnte nicht erwartet werden, dass das Fürstentum Liech­ tenstein (zum Teil beträchtlich) 
überdurchschnittliche Nettobelastungen im Bildungswesen (Sekundarschulwesen, höhere Berufsbildung), in der Verkehrsinfrastruktur, im Krankenversicherungswesen, der Abwasser­ entsorgung, bei Gewässerverbauungen und im Förderungswesen (Kul­ tur, Wohnbau) aufweist. Dies sind Leistungen, die im Inland selbst pro­ duziert werden und deren Nutzenradius im wesentlichen auf das Land selbst beschränkt ist. Zum anderen ist es nicht offensichtlich, dass den öffentlichen Sektor Liechtensteins 
unterdurchschnittliche Nettobelastungen im Sozialwesen (Sozialversicherung), bei der stationären Krankenversorgung, bei der Hochschul- und Berufsbildung sowie im Strafvollzug kennzeichnen. Bei den Bereichen mit unterdurchschnittlicher Nettobelastung handelt es sich meist um die Mitbenützung ausländischer Infrastruktureinrichtun­ gen. Generell gilt: 
Immer, wenn Liechtenstein Leistungen selbst produ­ ziert, führt dies zu deutlich überproportionalen Belastungen. Dies gilt auch für Leistungen mit nur gemeinde- oder landesweitem Nutzen­ radius. 
Immer, wenn Liechtenstein Leistungen aus dem Ausland bezieht, 368
	        

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