Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Ökonomische Wirkungsanalyse - Wenn eine Gemeinde andererseits unter dem Landesdurchschnitt IJ liegt, so spielt das Niveau der eigenen Steuereinnahmen keine Rolle mehr. In diesem Bereich (unter dem Landesdurchschnitt) werden also Bemühungen der Gemeinden, Unternehmen zu attrahieren, über den Finanzausgleich 
nicht belohnt. — Erhält eine Gemeinde Steuereinnahmen im Bereich von 100 bis 143 Prozent des Landesdurchschnitts, so ist ihre Endausstattung schlech­ ter als der Landesdurchschnitt, weil sie aus dem weiteren Finanz­ ausgleich ausgeschlossen wird. Die Gemeinden werden also dafür be­ straft, dass sie durch zusätzliche Anstrengungen über den Landes­ durchschnitt "rutschen". Wenn eine relevante Nebenbedingung des horizontalen; Finanzaus­ gleichs darin bestehen soll, die Eigeninitiative der Gebietskörperschaf­ ten zur Hebung ihrer Finanzkraft nicht zu unterminieren (siehe Zim­ mermann/Henke 1994, S. 192 ff.), so wird diese Nebenbedingung durch die derzeit in Liechtenstein geltende Regelung massiv verletzt: Eine Ge­ meinde, die zu Beginn des Finanzausgleichsverfahrens über dem Lan­ desdurchschnitt (Landesmittel) zu liegen kommt, wird automatisch aus allen nachfolgenden Verteilüngsschritten ausgeschlossen. Dies trifft be­ sonders jene Gemeinden hart, die das Landesmittel nur geringfügig übertreffen und deshalb weitaus besser gefahren wären, wenn sie weni­ ger lokal zurechenbares Steueraufkommen zugelassen hätten. Was das 
Bedarfsprinzip betrifft, so wird üblicherweise, um eine Grundausstattung (Minimum) mit Steuerertragsanteilen zu gewährlei­ sten, ein beträchtlicher Teil der Finanzausgleichsmittel anhand des Be- darfsindikators Volkszahl zugewiesen. Darüber hinaus werden meist noch kleinere Anteile an Steuerertragsanteilen reserviert, die gemäss dem Bedarfsprinzip spezifisch unterschiedliche Finanzbedarfe unterge­ ordneter Gebietskörperschaften ausgleichen sollen (Indikatoren: Stras- senkilometer, zentralörtliche Einrichtungen etc.). In Liechtenstein spielt der in vielen Ländern zentrale Bedarfsindikator Einwohnerzahl vermeintlich keine grosse Rolle. Allerdings ist mit jeder Anhebung der Gemeinden auf ein Landesmittel, das ja auf Einwohner be­ zogen wird, implizit eine auf Einwohner bezogene Minimalausstattung mit Finanzausgleichsmitteln verbunden. Je nachdem, an welcher Stelle im Finanzausgleichsverfahren dieser Verteilungsschritt vorgenommen wird, schlägt sich diese Mindestausstattung im Endergebnis nieder. Somit domi­ niert auch in Liechtenstein indirekt der Bedarfsindikator Einwohnerzahl. 353
	        

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