Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Ökonomische Wirkungsanalyse Tabelle 4.31: Aufteilung der FA-Abgaben auf verschiedene Verteilungs­ schritte Aliquote Anhebung Berg­Anhebung Rest (ab 1991: Zuteilung Landesmittel gemeinden Landesmittel 2 Verschuldung) 1980 30.0 % 35.0 % 3.8 % 31.2 % 1981 30.0 % 39.6 % 3.5 % 26.9 % 1982 30.0 % 35.6 % 3.8 % 30.6 % 1983 30.0 % 37.3 % 3.6 % 29.1 % 1984 30.0 % 39.8 % 3.3 % 26.9 % 1985 30.0 % 49.7 % 4.4 % 15.9 % 1986 30.0 % 47.6 % 5.4 % 17.0 % 1987 30.0 % 37.8 % 8.0 % 24.2 % 1988 30.0 % 44.0 % 6.8 % 19.2 % 1989 30.0 % 49.5 % 5.7% 14.8 % 1990 30.0 % 57.2 % 3.8 % 9.0 % 1991 23.0 % 54.0 % 7.7 % 8.6 % 6.2 % 1992 24.0 % 52.0 % 8.0 % 9.6 % 6.4 % 1993 25.5 % 49.1 % 8.5 % 10.2 % 6.8 % 1994 18.5 % 62.9 % 6.2 % 7.4 % 5.0 % 1995 24.3 % 49.4 % 9.3 % 3.0 % 14.0 % Von 1991 bis 1994 erfolgte die aliquote Zuteilung im zweiten Vertei­ lungsschritt292. Diese Regelung bevorzugt - wie bereits ausgeführt - die Kleingemeinden. Insbesondere Planken wird dadurch weit über den Landesdurchschnitt "katapultiert". Aber auch Schellenberg, Gamprin und Ruggell (in abnehmendem Mass) profitierten in jener Zeit von der Regelung. 4.6.3.2.2.3 Anhebung auf den Landesdurchschnitt In allen Jahren (1980 bis 1995) enthält das Finanzausgleichsverfahren ein oder zwei Verteilungsschritte, in denen alle Gemeinden, die unter einem zuvor berechneten Landesmittel (pro Einwohner) liegen, auf dieses an­ gehoben werden. 
Dieser Schritt führt - bezogen auf das Endergebnis dazu, dass letztlich alle Gemeinden eine Mindestausstattung mit Finanz­ ausgleich smiteln erhalten. 292 Die Hälfte des nach dem ersten Schritt verbleibenden Betrages wurde dafür verwendet. 347
	        

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