Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Eigenfertigung vs. Fremdbezug im Bildungswesen Liechtensteins Für die Sekundarstufe II und auch für den Tertiärbereich lassen sich (wie gesagt: aus finanzpolitischer Sicht) jedoch Vorbehalte anmelden, was zusätzliche Aktivitäten betrifft. Bezüglich der LIS kommt dem liechtensteinischen Staatshaushalt, der die Abgangsdeckung übernimmt, die neue interkantonale Hochschulvereinbarung zugute: Die Schweizer Kantone müssen für ihre Studenten an der LIS entsprechende Beiträge leisten, wodurch die Budgetbelastung etwas gemildert wird. 4.5.6.2 Reformvorschlag für die Kompetenzverteilung Als ein Problem des liechtensteinischen Bildungswesens wurden die ho­ hen Ausgaben für die Primär- und Sekundarstufe konstatiert. Eine Alli­ anz aus Lehrern, Eltern und Lokalpolitikern sorgt für einen ständigen Druck in Richtung Ausgabenausweitung. Diese Tendenzen Hessen sich in Teilbereichen mildern, wenn bei Entscheidungen stärker als bisher die Folgeausgaben beachtet würden. Der folgende Vorschlag zielt darauf ab, die Begehrlichkeit der Lokalpolitiker259 einzubremsen, indem die Kom­ petenzen im Schulwesen neu geordnet werden. Was die Entwicklung des Aufgabenbestands der Gemeinden insge­ samt betrifft, so lässt sich von einer zunehmenden Zentralisierung der Kompetenzen sprechen (Neil 1987, S. 41): "Über Jahre herrschte die Tendenz, Aufgaben nach Möglichkeit dem Staat zu übertragen." Insbe­ sondere im Bildungswesen fällt der Vergleich zu den Schweizer Ge­ meinden (aus der Sicht der Gemeindeautonomie) ernüchternd aus: Die liechtensteinischen Gemeinden verfügen im Bildungswesen über eher geringe Kompetenzen (siehe Punkt 4.5.2). Wenn man die kommunale Selbstverwaltung stärken wollte, wie könnten die Aufgaben im Bildungswesen neu zugeordnet werden? Grundsätzlich sollte das Land weiterhin für das sekundäre beziehungs­ weise tertiäre Bildungswesen zuständig bleiben (überörtlicher Wir­ kungskreis, hohe Komplexität).260 Die folgenden Überlegungen betref­ fen also das Primarschulwesen und die Kindergärten. 259 Den Eigeninteressen der Lehrerschaft könnte entgegengewirkt werden, indem jede strukturelle Massnahme (zum Beispiel Einführung eines Schulversuchs) auf ihre Folge­ ausgaben untersucht würde und damit quasi ein Preisschild verpasst bekäme (siehe Heeb 1998). Sonderwünsche der Eltern (Wahlfächer, Sport- oder Musikausbildung) sollten ebenfalls entgeltlich angeboten werden. 323
	        

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