Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Zusammenfassende Einschätzung Schulbürokratie, Lehrern und Elternvereinigungen betriebenen Schulversuche zwar die Wahlfreiheit der Schüler, führen jedoch zu Effizienzproblemen, weil die Flexibilität des Systems insgesamt ver­ mindert wird. 6) Abstimmung von Bildungs- und Beschäftigungssystem: Sollte das Bil­ dungswesen primär der privaten Wirtschaft Arbeitskräfte mit den er­ forderlichen Qualifikationen zur Verfügung stellen, so sind in diesem Zusammenhang die duale Ausbildung (Lehre im Betrieb und Berufs­ schule) und die neu eingerichtete Fachhochschule LIS (zusammen mit dem Neu-Technikum Buchs und dem Technikum in Dornbirn) her­ vorzuheben. Generell gilt, dass dringend benötigte Fachkräfte (insbe­ sondere technische Qualifikationen) mangels inländischem Arbeits­ kräfteangebot verstärkt aus dem Ausland rekrutiert werden müssen. Verteilungsgerechtigkeit als politisches Ziel ist schwer zu definie­ ren. Die meisten (liberalen) Ökonomen interpretieren horizontale Gerechtigkeit 
As Chancengleichheit. Kinder sollten also - ungeachtet ihrer sozialen Herkunft - Bildung gleicher Qualität und Dauer in An­ spruch nehmen körinen. Wenn dennoch verschiedene'Bildurigsinan- spruchnahmen vorliegen, so sollten sich diese auf unterschiedliche Präferenzen (bei gleichem Informationsstand) oder Begabungen der Kinder zurückführen lassen. Da für Liechtenstein keine einschlägigen Untersuchungen vorliegen, beruhen die folgenden Einschätzungen auf Forschungsergebnissen in grösseren europäischen Staaten.256 7) Zur Rolle des Einkommens: Die Bildungspolitik in den letzten Jahr­ zehnten war bestrebt, den Bildungszugang vom Einkomriien der El­ tern unabhängig zu machen. Auch wenn kein Schulgeld zu bezahlen ist, so liegt die Inanspruchnahme weiterführender Schulein bezie­ hungsweise Universitäten durch Unterschichtkinder vergleichsweise niedrig.257 Der Einkommensentfall durch weiterführende ^Bildung dürfte für Unterschichtfamilien schwerer zu verkraften sein: Die Kin­ der werden offensichtlich von ihren Eltern dazu angehalten, nach Be­ endigung der Schulpflicht durch sofortigen Berufseintritt zum Haus­ haltseinkommen beizutragen. 256 Es liegen keine Indizien vor, die dafür sprechen, dass diese Ergebnisse nicht auch für Liechtenstein gelten. 257 Auch wenn sie dazu bereit und.befähigt sind. 321
	        

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