Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Bildungsausgaben und deren Bestimmungsgründe hinein per Gesetz zu legitimieren sind (Teilrevision des Schulgesetzes), wobei sich die Entscheidungsträger (Regierung, Landtag) der Folgeaus­ gaben nicht bewusst sind. Die - im Hinblick auf die Bildungsausgaben - vergleichsweise ungün­ stige Organisationsstruktur dürfte also zu einer geringen durchschnitt­ lichen Klassenschülerzahl beigetragen haben, die zwangsläufig (von den Leistungserstellern implizit angestrebt) einen höheren Bedarf: an Lehr­ kräften nach sich zieht. Tatsächlich betreut ein Lehrer mit 8.6 um durch­ schnittlich 18 Prozent weniger Schüler als in Vorarlberg (10.5). Aus den Einflussfaktoren 1) und 2) ergibt sich ein hoher Bedarf an Lehrkräften. Setzt man die Lehrerzahl mit der Gesamtbevölkerung in Beziehung242, so resultiert für Liechtenstein eine Lehrerdichte von 14.4 (pro 1000 Einwohner), während sich dieser Wert für Osterreich auf lediglich 10.7 beläuft (Index 135). ad 3) 
Besoldungskosten: Während die Zahl der Lehrkräfte als die zen­ trale Mengenkomponente anzusehen ist, mit der die Zahl der Klassen­ räume und damit auch der Sachausgaben hochgradig korreliert, können die nunmehr diskutierten Besoldungskosten als die dazugehörige Preis­ komponente aufgefasst werden. Die Besoldungsordnung der Lehrer wurde mehrmals revidiert, wo­ durch es 1981 und Anfang der neunziger Jahre zu sprunghaften Anstie­ gen der Ausgaben kam (siehe Heeb 1998). Die Lehrervereine konnten also ihre Gehaltsforderungen - mit Hinweis auf das überdurchschnitt­ lich gestiegene Liechtensteiner Einkommensgefüge - durchsetzen, wo­ durch die Gehaltseinstufungen von jenen der schweizerischen Nächbar- kantone deutlich abgekoppelt wurden. Der Unterschied zum Besol­ dungssystem in Österreich vergrösserte sich dadurch ebenfalls. Ein Volksschullehrer in Österreich verursacht Besoldungskosten in Höhe von umgerechnet 48 984 CHF243, in Liechtenstein liegt dieser Wert für die Primarschullehrer bei 71 811 CHF. Wenn die 60 Teilzeit­ lehrer 
(Job-sharing, Rechenschaftsbericht 1995, S. 61) auf Hauptlehrer­ stellen umgerechnet werden, so ergeben sich sogar durchschnittliche Be­ 242 Wiederum wurden (bezüglich der österreichischen Werte) lediglich die vergleichbaren Schulen berücksichtigt. 243 Diese Grössenordnung müsste etwas nach oben revidiert werden, weil karenzierte Lehrer, die in der Lehrerstatistik als solche enthalten sind, aus der Arbeitslosenversi­ cherung beziehungsweise dem Familienlastenausgleichsfonds und nicht aus dem Un­ terrichtsbudget Karenzgeld beziehen. 315
	        

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