Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein Tabelle 4.14: Ausgaben des Landes für Schutz und Förderung der Jugend (in CHF) 1992 
1993 
1994 1995 
Mutm. 1996 Jugendschutz 
51 347 
46 147 
45 157 
27 850 24 500 Jugendhilfe 
970 608 
1 229 537 1 411 652 
1 455 837 
1 467 938 - Einzelhilfe 
494 683 
581 537 575 437 
429 037 400 000 - Förderungshilfe 
475 925 
648 000 836 215 1 026 800 
1 067 938 Jugendpflege 
447 467 
429 274 482 591 
439 434 597 794 - Beiträge an Ver­ bände/Organ. 203 000 
185 780 189 449 
305 938 
447 000 - Sonst. Förderung 194 467 
194 993 238 110 
83 573 
134 000 - Koordination Jugendarbeit 
50 000 
48 501 55 032 
49 923 16 794 Total 
1 469 422 1 704 958 
1 939 400 1 923 121 
2 090 232 Finanzierung - Gemeinden (50% Jugendhilfe) 
485 304 
614 769 705 826 
727 919 
733 969 - Land (Rest) 984 118 1 090 190 
1 233 574 1 195 203 
1 356 263 Quelle: Voranschlag 1996. gendgesetzes zu tun.168 In diesem Zusammenhang bleibt die grundsätz­ lichere Frage zu klären, wie Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützt werden sollen. Grosszügige fixe Beiträge an Vereine, Horte etc. veran­ lassen diese nicht unbedingt dazu, die Zahlungsbereitschaft der Eltern abzuschöpfen, so dass die Eigenfinanzierung dieser Institutionen mög­ lichst hoch ausfällt. Was das Ausgabenvolumen für die einzelnen Bereiche betrifft, so ge­ stattet Tabelle 4.14 einen Überblick. Während die Ausgaben für Einzel­ hilfen über die Zeit hinweg stagnieren, haben sich die Förderungshilfen seit 1992 auf gut 1 Mio. CHF mehr als verdoppelt. In diesen Jahren ist insbesondere eine Ausweitung der anspruchsberechtigten Vereine fest­ zustellen. 168 Warum diese Förderungen aus dem Titel Jugendhilfe gewährt werden, wird in Punkt 4.3.4 deutlich, wenn die Kostentragung diskutiert wird. 278
	        

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