Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein werden. Für diese ambulanten Dienste vergibt das Land derzeit grosszü­ gige Subventionen. Wenn also die Belastung der Gemeinden nicht den derzeitigen Lastenausgleichs-Wert erreicht, so könnten in diesem Mass die 
Subventionen des Landes zurückgenommen werden. Die Subventio­ nen des Landes würden somit als 
Feinsteuerungsinstrument dienen. 4.2.5.2 Änderungen der Belastung einzelner Gemeinden Die Ablösung des Lastenausgleichs soll also 
finanzierungsneutral erfol­ gen, wenn die 
Gemeinden als Gesamtheit betrachtet werden. Da die Finanzierung nunmehr am einzelnen Pflegebedürftigen ansetzt, ergeben sich 
innerhalb des Gemeindesektors aber zwangsläufig entsprechende Be- und Entlastungen. Da die Belastung der Gemeinden an der Herkunft der Pensionäre an­ setzt, wurde diese aktuell erhoben.166 Der Vergleich mit der Erhebung, die von der Egger-Management-Beratung (1992, Beilage 15) für das Jahr 1992 durchgeführt wurde, zeigt, dass die lokale Verteilung über die Zeit recht stabil bleibt. Die Herkunft der Pensionäre wurde nun herangezogen, um für die Jahre 1994 bis 1996 den Gemeinden den Abgang der Heime aliquot zu­ zurechnen. Unter diesen Bedingungen hätten sich für die einzelnen Ge­ meinden Be- und Entlastungen ergeben, wie sie aus den Tabelle 4.10 bis 4.13 zu entnehmen sind. Wenn man die Verschiebungen an der prozentualen Belastung der Gemeinden misst (siehe die beiden letzten Spalten), so wäre für das Jahr 1994 die Veränderung nicht gravierend ausgefallen. Die Unterländer Ge­ meinden beziehungsweise Berggemeinden wären etwas entlastet wor­ den, Balzers, Schaan und Vaduz hätten einen höheren Anteil überneh­ men müssen. Diese Veränderungen hätten sich im Jahr 
1995 verstärkt. Durch die hohen Abgänge des APH Balzers beziehungsweise durch den ausgegli­ chenen Abschluss des LBZ Eschen würde die Gemeinde Balzers einen deutlich höheren Anteil tragen, während die Unterländer beziehungs­ weise Berggemeinden deutlich begünstigt wären. 166 Die Erhebung wurde von Herrn Schürmann (Amt für Soziale Dienste) durchgeführt. Für das BWH Vaduz, das WH Resch und das APH Balzers bezieht sich die Verteilung auf den 3. Juli 1996, für das LBZ Triesen auf Ende 1995 und für das LBZ Eschen auf das Jahr 1994. 274
	        

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