Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Einleitung lieh einer Vielzahl anderer Kriterien voneinander unterscheiden. So kommt unter verschiedenen Gesichtspunkten einem hochentwickelten Kleinstaat (zum Beispiel Luxemburg oder Singapur) eine andere Bedeu­ tung von Grösse zu wie einem bevölkerungs- oder flächenmässig grös­ seren Staat. Es wird auch keine weitere Differenzierung in Kleinst-, Mikro- oder Kleinstaaten versucht. 
Beispiele für mit dieser Abgrenzung erfasste Staaten sind in alphabetischer Reihenfolge Kleinstaaten wie: Andorra, Antigua und Barbuda ... Liechtenstein, Luxemburg, Maledi­ ven, Malta, Mauritius, Monaco ... Vatikanstadt, Westsamoa und Zypern (Waschkuhn 1993, S. 11). Die nachstehende Forschungsarbeit beschäftigt sich mit dem Fürsten­ tum Liechtenstein. Die Empirie von Liechtenstein kann naturgemäss nicht ohne weiteres auf andere oder alle Kleinstaaten übertragen wer­ den. Zusammen mit den theoretisch-deduktiven Überlegungen im 2. Kapitel und der empirischen Analyse im 3. und 4. Kapitel wird sich aber doch ein Bild von den 
Besonderheiten staatlicher Aufgabenerfül­ lung im Kleinstaat ergeben. Denn sehr vieles, was dabei für Liechten­ stein festgestellt wird, lässt sich 
mutatis mutandis verallgemeinern. Nach den oben genannten Merkmalen ist das Fürstentum Liechten­ stein ein Staat mit vergleichsweise sehr wenigen Einwohnern und einer sehr kleinen Fläche. Dank seiner ausgeprägten Spezialisierung weist das Land einen sehr hohen ökonomischen Entwicklungsstand auf. Liech­ tenstein pflegt intensive wirtschaftliche und politische Austauschbezie­ hungen, grenzt an Staaten mit einem ähnlichen kulturell-ethnischen Muster und hat eine besondere, "elliptische Staatsform" mit zwei Brennpunkten (Batliner 1993, S. 283): Diese sind einerseits der Fürst (monokratisches Prinzip) und andererseits das Volk (demokratisches Prinzip). 24
	        

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