Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Fallstudien zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Liechtenstein 4.2.3.2.1 Stationäre Einrichtungen 4.2.3.2.1.1 Die Entwicklung bis zum Status quo Ende der sechziger Jahre gab es Bestrebungen, neben den bestehenden Bürgerheimen und Armenhäusern der Gemeinden ein Altersheim zu er­ richten. Als adäquate Rechtsform für diese Aufgabe wurde die Stiftung gewählt. Der 1970 gegründeten Liechtensteinischen Stiftung für das Alter gehörten die liechtensteinischen Gemeinden als Träger der Für­ sorge und der Staat als Träger der Wohlfahrtspflege an. Damit konnte mit der Planung und dem Bau des Betagtenwohnheims (BWH) Vaduz begonnen werden, das 1975 eröffnet wurde. Etwa zur gleichen Zeit (1974) wurden die Bürgerheime der Gemeinden reorgani­ siert. Zu diesem Zweck gründeten die Gemeinden die Genossenschaft für sozialpsychiatrische Betreuung, deren vornehmlicher Zweck in der Führung je eines Alten- und Pflegeheims in Eschen und Triesen bestand. Die sozialpsychiatrische Ausrichtung der Genossenschaft resultierte aus dem früheren Bürgerheimkonzept, welches neben chronisch Pflegebe­ dürftigen auch geistig Behinderte, chronisch Suchtkranke sowie verhal­ tensgestörte Personen umfasste. Diese Breite an Zielgruppen erwies sich von Anfang an als grosse Hy­ pothek: "Die Genossenschaft machte [...] den Versuch, zwei sehr un­ terschiedliche soziale Versorgungsfelder unter einem Dach zu verwirkli­ chen, nämlich die Versorgung von Alten und Pflegebedürftigen einer­ seits (Altersheim-Funktion) und die Betreuung und Behandlung von Psychischkranken und Randgruppen (Sozialpsychiatrie-Funktion) an­ dererseits." (Arbeitsgruppe 1992, S. 54) Die Genossenschaft konzentrierte sich in der Folge in den Pflegehei­ men auf die weniger konfliktreiche, nämlich die Altersheim-Funktion. De facto nahm die Genossenschaft die sozialpsychiatrische Betreuung nicht wahr, die Leistungen wurden von anderen Einrichtungen über­ nommen (psychiatrische Krankenanstalten im Ausland, Amt für Soziale Dienste etc.). Diese Aufgabenverlagerung wurde 1985 in einer Statuten­ revision (halbherzig) nachvollzogen: Der Name wurde um die Dimen­ sion der Pflege auf Genossenschaft für pflegerische und sozialpsychia­ trische Betreuung erweitert. Neben dem BWH Vaduz (36 Betten), das um 30 Betten erweitert werden soll, und den Landesbetreuungszentren (LBZ) Eschen und 232
	        

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