Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Sozialhilfe im engeren Sinn lungen) bewegen sich in relativ bescheidenem Rahmen und vermögen den Nettoaufwand lediglich auf 2.59 Mio. CHF im Jahr 1994 zu drücken. Was die Unterteilung der wirtschaftlichen Hilfe anlangt, so sind viele der Positionen nicht eindeutig voneinander zu trennen: Hilfe für einen Familienvater, der aufgrund übermässigen Alkoholkonsums seine Fami­ lie nicht mehr erhalten kann, könnte in mehrere Kategorien eingeteilt werden (Hilfe für Alkoholiker, Familienhilfe etc.). Aufgrund dieser Mehrfachdiagnosen bleibt es "Geschmackssache", welche Kategorie der Sachbearbeiter bei der Zuordnung wählt. In der Analyse bilden somit die Erwachsenen- und Familienhilfe und die sonstigen Hilfskategorien, die vorsorglich bereits zusammengefasst wurden, einen Block. Von 1991 auf 1992 und noch einmal von 1993 auf 1994 sind diese Ausgabenpositionen sprunghaft angestiegen. Für das Jahr 1992 recht­ fertigt sich das Amt für Soziale Dienste folgendermassen: "Die Stei­ gerung der Gesamtaufwendungen ist insbesondere durch die höhere Anzahl von Klienten mit Einkommen unter dem Existenzminimum, durch massiv höhere Auszahlungen an von der Arbeitslosenversiche­ rung ausgesteuerte Arbeitslose [...] begründet." (Rechenschaftsbericht 1992, S. 23). Für 1994 lautet die Begründung: "Die Zahl der vom Amt betreuten Alleinerziehenden, die ein Einkommen unter dem Existenz­ minimum beziehen, hat stark zugenommen." Daneben wird auf die ansteigende Zahl von Langzeitarbeitslosen verwiesen (Rechenschafts­ bericht 1994, S. 9). In der ausgewiesenen Höhe recht verlässlich stellen sich die Leistun­ gen für Liechtensteiner im Ausland dar. Diese bewegen sich auf einem Niveau von gut 100 000 CHF pro Jahr. Des weiteren sind die Kranken­ kassenprämien, die Altershilfe und die Hilfe für ausländische Ver­ unfallte und Kranke gegenüber anderen Ausgabenkategorien eindeutig abgegrenzt. In den letzten Jahren wurden in Liechtenstein bosnische Kriegsflüchtlinge aufgenommen, die im Jahr 1995 einen erheblichen Ausgabenbetrag verursacht haben (1.89 Mio. CHF für private und Regierungsflüchtlinge). Da an sich 
die persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung durch die Mitarbeiter des Amtes geleistet wird, sind Ausgaben für die persönliche Hilfe schwer zu interpretieren. In diesem Zusammenhang sollte überlegt werden, dieses Ausgabenkonto auf Drogenprophylaxe (diese Verwendung dominiert in den letzten Jahren) umzubenennen. 211
	        

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