Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Kriterien für institutionell choice nativen). Weitere Ausgangsbedingungen bei dieser Entscheidung beste­ hen in den Strukturen des Unternehmens (Verhältnis zwischen Eigen­ tümern und Management) und in weiteren exogenen Grössen (Vorhan­ densein von Know-how etc.). Als Entscheidungskriterien kommen etwa (kurzfristige) Gewinn- maximierung, die Versorgungssicherheit bezüglich der Vorleistung oder - dies ist nicht auszuschliessen - die Auswirkungen auf unternehmens­ interne Machtstrukturen in Frage. Beeinflusst durch diese drei Entschei­ dungskomponenten (Ausgangsbedingüngen, Alternativen, Entschei­ dungskriterien) wird letztlich eine institutionelle Alternative gewählt. Für das 
institutionell choice im öffentlichen Sektor101 gilt grund­ sätzlich derselbe Entscheidungskontext wie etwa in einem Unterneh­ men: Als Ausgangsbedingung ist eine bestimmte Struktur der politi­ schen Institutionen (Verteilung der politischen Eigentumsrechte, An­ nahme bestimmter Entscheidungsregeln etc.) vorgegeben. Zur Auswahl stehen mehrere institutionelle Alternativen eines Aufgabenbereichs (zum Beispiel Errichtung eines Pflegeheims dürch.das Land selbst, Sub­ vention an Gemeinden zur Errichtung eines Pflegeheims, Förderung an private Betreiber eines Pflegeheims). Durch Anwendung eines Entscheidungskriteriums werden die Ak­ teure in den politischen Gremien eine bestimmte Alternative aus den zur Verfügung stehenden auswählen. Wenn der externe Beobachter das an­ gewandte Auswahlkriterium kennt, so kann er Mustervoraussagen vor­ nehmen, welche Alternative gewählt wird. Die entscheidende Frage ist nun, welches Entscheidungskriterium im öffentlichen Sektor zum Einsatz kommt. Die Neue Institutionenökono­ mik bietet die Transaktionseffizienz (Punkt 4.1.3.2) an. Weiters können der Prinzipal-Agent-Ansatz und das Prinzip der fiskalischen Äqui­ valenz eingebracht werden (Punkt 4.1.3.3). 101 Der Staat selbst kann als die wichtigste formgebundene Institution gelten. Gleichzeitig kommt ihm die Kompetenz zu, Institutionen auf nachgelagerten Ebenen des öffentli­ chen und privaten Sektors und damit die Rahmenbedingungen für individuelles öko­ nomisches Handeln zu schaffen, aufrecht zu erhalten und zu verändern. Insbesondere wird dem Staat das Recht übertragen, Eigentums- und Verfügungsrechte im privaten und öffentlichen Sektor zu spezifizieren. Er fixiert damit eine wichtige Dimension je­ der institutionellen Analyse. 199
	        

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