Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Institutionenökonomik als Interpretationsrahmen des Status quo speist sich diese Denkschule aus verschiedenen Quellen und hat sich im Lauf der Zeit in unterschiedliche Teiltheorien ausdifferenziert, was in dieser Arbeit nicht im einzelnen nachvollzogen wird." 4.1.2.1 Zum Begriff der Institution Eine Gesellschaft oder ein Subsystem der Gesellschaft differenziert Re­ geln (Institutionen) aus, an die sich die einzelnen Mitglieder zu halten haben. "Institutionen sind sozial sanktionierbare Erwartungen, die sich auf die Handlungs- und Verhaltensweisen eines oder mehrerer Indivi­ duen beziehen." (Dietl 1993, S. 37) Die Definition weist auf den 
überin­ dividuellen Kontext dieser Regeln hin, da das Handeln des Einzelnen auf andere Individuen (soziale Systeme) ausgerichtet werden soll.100 Institutionen stellen also Normen für wiederkehrende Entschei­ dungssituationen dar, welche ein solches Mass an allgemeiner Gültigkeit erreicht haben, dass daraus relativ stabile reziproke Verhaltenserwartun­ gen entstehen. Aus diesen stabilen gegenseitigen Verhaltenserwartungen, also der allgemeinen überindividuellen Gültigkeit, erwachsen die grund­ legenden 
positiven Effekte einer Institution. Sie führt zur - Reduktion von Unsicherheit, zur - Bildung und Stabilisierung von Erwartungen und zur - Reduktion von Informationskosten. Die Institution erlaubt damit bestimmte Handlungsoptionen und schliesst andere aus. Es liegt auf der Hand, dass die positiven Effekte einer Institution von der "Mischung" erlaubter beziehungsweise nicht erlaubter Optionen abhängt. Die Kalkulierbarkeit der tatsächlich ge­ setzten Handlungen ist dabei negativ abhängig von der Zahl der zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten und der Rigidität der institutionellen Regeln. Wie wird nun sichergestellt, dass sich die Individuen gemäss den Vor­ gaben der Institutionen verhalten? Die Einhaltung der institutionellen 99 Als hervorragende Pioniere und Vertreter der Neuen Institutionenökonomik gelten die Nobelpreisträger Coase, North und Williamson. Zur Entwicklung der Theorie siehe etwa Dietl (1993). 100 Ohne dass dabei nach dem Grad der Formalisierung und nach der Stärke der Institu­ tionalisierung tatsächlich trennscharf zugeordnet werden kann, erscheint es sinnvoll, zwischen formgebundenen und formlosen Institutionen zu unterscheiden. Der Institu­ tionenbegriff schliesst somit sowohl gesatztes Recht und Verträge (formgebunden) als auch Geschäftsethiken, Handlungspraktiken sowie Ideologien etc. (formlos) ein. 195
	        

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