Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Einschätzung der empirisch feststellbaren Aufgabenerfüllung Es zeigt sich, dass die Erwartungen hinsichtlich der Funktion 
allge­ meine Verwaltung (Legislative und Exekutive, allgemeine Verwaltung) und der Funktion 
Beziehungen zum Ausland (politische Beziehungen und wirtschaftliche Beziehungen) vollumfänglich zutreffen. Der Klein­ staat ist hier aufgrund fehlender 
economies of scale pro Kopf mit einem Mehrfachen im Vergleich zur Schweiz belastet: Die Legislative und oberste Exekutive mit dem 2.5fachen, die allgemeine Verwaltung mit dem 4fachen, die Aussenpolitik mit dem 3.5fachen und die Aussenhan- delspolitik mit dem 4fachen. Natürlich werden auch die Steuern selbst erhoben. Die Aufwendungen ihrer Erhebung sind in der Funktion 
all­ gemeine Verwaltung enthalten. Obige Aufgaben müssen selbst produziert werden. Ihr Nutzenradius bezieht sich vor allem auf Liechtenstein selbst, wenn man davon absieht, dass ein gut geführter und verwalteter Staat auch Nutzen für die Nach­ barn abwirft. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass - ge­ messen am Gesamtbudget - der Anteil des Personalaufwands in Liech­ tenstein deutlich unterhalb jenem der Schweiz und etwa auf der Höhe Österreichs liegt. Dies hängt damit zusammen, dass Liechtenstein einer­ seits nur einen Teil der Staatsaufgaben selbst erfüllt beziehungsweise er­ füllen kann. Diese kommen dann aber überproportional teuer zu stehen. Andererseits hat Liechtenstein als Kleinstaat keine Länder- beziehungs­ weise Kantonsebene eingezogen. Bemerkenswert ist ferner, dass der Kleinstaat Liechtenstein im Be­ reich 
innere Sicherheit (Rechtsprechung, Rechtsaufsicht) aufgrund sei­ ner Gebührenhoheit (verbunden mit der Attraktivität des Dienstlei­ stungssektors) sogar einen Uberschuss erzielt. Eine Besonderheit des Kleinstaates besteht bei den prioritären Aufga­ ben darin, dass Staatsaufgaben, die in anderen Ländern als staatliche Kernaufgaben angesehen werden, von Liechtenstein nicht selbst produ­ ziert werden können, sondern vom Ausland bezogen werden. Hier be­ sorgt die öffentliche Hand auf dem Vertragsweg anstelle der eigenen Produktion lediglich die Bereitstellung, damit diese Leistungen von den Bürgern und Unternehmern entgeltlich mitbenützt werden können. Daneben gibt es auch Leistungen des Auslandes, die unentgeltlich mit­ benützt werden können. Weitere Ausführungen dazu finden sich unten bei der Kommentierung von Haupthypothese 2. Zusammenfassend kann zur Haupthypothese 1 festgehalten werden, dass in einzelnen Bereichen tatsächlich sehr erhebliche Grössennachteile 185
	        

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