Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Ergebnisse zur Ausgabenintensität und Nettobelastung Tabelle 3.28: Uber- und unterdurchschnittliche Ausgaben Liechten­ steins im Vergleich zur Schweiz 1995 1 FL ist stärker belastet als CH CH ist stärker belastet als FL Legislative, oberste Exekutive 2.5 zu 1 Rechtsaufsicht 1.4 zu 1 Allgemeine Verwaltung 3.5 zu 1 Polizei 1.3 zu 1 Rechtsprechung 2 zu 1 Strafvollzug 5 zu 1 Zivile Landesverteidigung 1.1 zu 1 Aussenpolitik 3.5 zu 1 Militärische Landesverteidigung ? zu 1 Aussenhandelspolitik 4 zu 1 Nationalstrassen ? zu 1 Bundesbahn ? zu 1 Kindergärten, Volksschulen 1.6 zu 1 Allgemeinbildende Schulen 1.6 zu 1 Berufsbildung 1.7 zu 1 Höhere Berufsbildung 2.1 zu 1 Hochschulen 2 zu 1 Kantons- bzw. Landesstrassen 1.7 zu 1 Krankenanstalten (ohne KV) 7 zu 1 Gemeindestrassen 2.1 zu 1 Krankenanstalten (inkl. KV) 2.4 zu 1 Öff. Regionalverkehr 1.3 zu 1 Feuerwehr 1.2 zu 1 Abwasser 1.7 zu 1 Abfall 3.2 zu 1 Gewässerverbauungen 6 zu 1 Waldwirtschaft 3.5 zu 1 Landwirtschaft 1.4 zu 1 Sozialhilfe 1.1 zu 1 Sozialversicherung (ohne KV) 1.4 zu 1 Kulturförderung 5 zu 1 Sportförderung 1.3 zu 1 Wohnbauförderung 10 zu 1 Anmerkung: pro Einw. - Für die Förderungsbereiche sind die gerade thematisierten produkti- onsseitigen Argumente von geringerer Relevanz. Zwar lässt das Mo­ tiv der Identitätsstiftung (Haupthypothese 1) vermehrte Ausgaben im Kulturbereich plausibel erscheinen, allerdings bewegen sich die Mehrbelastungen in 
der Kultur- und vor allem in der Wohnbauförde­ rung doch in Dimensionen, die 
a priori nicht zu erwarten waren. Die Sportförderung auf Landesebene ist auch beträchtlich.92 92 Sie wird allerdings durch die hohe Nettobelastung der Schweizer Gemeinden kompen­ siert, wodurch die Sportförderung - über alle Gebietskörperschaften gesehen - kaum Unterschiede im Niveau aufweist. 181
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.