Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Empirische Überprüfung des Soll-Profils staatlicher Aufgabenerfüllung Land als "Gegengeschäft" Subventionszusagen erteilt, es mithin den Ge­ meinden Kompetenzen "abkauft". Welche markanten Unterschiede bestehen zur Schweiz und zu Österreich? Während in einem wichtigen und ausgabenintensiven Bereich, dem Schulwesen, die Kompetenzen der liechtensteinischen Gemeinden nicht an jene der schweizerischen heranreichen, sind die liechtensteinischen Gemeinden (im Gegensatz zur Schweiz) für das Kirchwesen zuständig. Uber vergleichsweise geringe Kompetenzen im Schul- und Kirchwesen verfügen die österreichischen Gemeinden.79 Im Hinblick auf den internationalen Vergleich der Gemeindehaus­ halte könnte somit aus der Diskussion der gemeindlichen Aufgaben zunächst abgeleitet werden, dass 
der Aufgabenbestand der liechtenstei­ nischen Gemeinden gegenüber jenem der Schweizer als kleiner und ge­ genüber jenem der österreichischen als grösser eingestuft werden muss. Allerdings wird dieses Ergebnis, das sich ja auf einen hoheitsrechtlichen Aufgabenbestand bezieht (das Müssen) durch darüber hinausgehende privatrechtliche Aktivitäten der Gemeinden (das tatsächliche Tun) mit Sicherheit stark relativiert. Ergebnis: Es gibt Unterschiede im Hoheitsbereich, vor allem im Zu­ sammenhang mit 
privatrechtlichen Aktivitäten. Als zweite Einfluss- grösse wurde ja eingangs die (frei verfügbare) 
Einnahmenausstattung (eigene Steuern, Finanzausgleich) der Gemeinden angesprochen, die das Ausgabevolumen determinieren könnte. 3.3.2 Vergleich mit den Schweizer Gemeindehaushalten Aus den Tabellen 3.1 (Ausgaben) beziehungsweise 3.2 (Nettobelastung) kann auch ein (isolierter) Vergleich der Gemeindehaushalte angestellt werden. 
Insgesamt geben die Liechtensteiner Gemeinden im Jahr 1995 mit 6050 CHF pro Einwohner um 30 Prozent mehr aus als die schwei­ zerischen. 79 In anderen Aufgabenbereichen sind die kompetenzrechtlichen und finanziellen Bezie­ hungen in den drei Staaten stark unterschiedlich ausdifferenziert, so dass eine seriöse Einschätzung nicht vorgenommen werden kann. 166
	        

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