Der Aufgabenbestand der liechtensteinischen Gemeinden Die Einrichtungen erfordern jedoch grossräumige, technisch und finanziell aufwendige Anlagen und oft auch Fachpersonal, wodurch Errichtung und Betrieb dieser Anlagen durch einzelne Gemeinden ineffizient wären. Diese Bedingungen haben dazu geführt, dass die Ge meinden von der Möglichkeit öffentlich-rechtlicher interkommunaler Zusammenarbeit im Sinn des Art. 3 GemG Gebrauch gemacht haben: Im Bereich der
Wasserversorgung haben sich der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Liechtensteiner Oberland (Balzers, Triesen, Triesenberg, Vaduz, Schaan) und die Genossenschaft Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell, Schel lenberg) herausgebildet. Während die Gemeindeverbände für die Förde rung, Speicherung und Grobverteilung des Wassers zuständig sind, ver bleiben den Gemeinden die Erstellung und Unterhaltung der Anlagen zur Feinverteilung des Wassers (WL Unterland) oder die Erstellung al ler Wasserversorgungsanlagen ihres Gebietes (GL Oberland). Das Land unterstützt die gemeindliche Wasserversorgung mit Subventionen (30 Prozent) für neue Wasserleitungen und Erweiterungen der Wasserver sorgungsanlagen. Im Bereich der
Abwasserbeseitigung sind alle Gemeinden (ausgenom men Balzers) im Abwasserverband Liechtenstein zusammengeschlossen. Das Land unterstützt die Ausarbeitung von Kanalisationsprojekten, den Bau von Kläranlagen und weiterer Anlagen mit 30 beziehungsweise 50 Prozent der Ausgaben. Im Bereich der
Abfallbeseitigung haben sich sämtliche liechtensteini schen Gemeinden dem regionalen Verein für Abfallbeseitigung mit Sitz in Buchs angeschlossen, dem auch alle Gemeinden der St. Galler Bezirke Werdenberg und Sargans sowie die Gemeinden Wildhaus, Alt St. Johann und Stein angehören. Dem Verein obliegt die Aufgabe, mit dem Bau und Betrieb der Anlage in Buchs Abfälle aller Art aus den Mitgliedsgemein den zu beseitigen. Die liechtensteinischen Gemeinden sind zudem in den letzten Jahren verstärkt auf dem Gebiet der Abfalltrennung und -bewirtschaftung tätig. Auch in diesem Bereich vergibt das Land be trächtliche Subventionen (30 Prozent). Forstwesen Obwohl der Grossteil der Waldflächen im Besitz der liechtensteinischen Gemeinden oder der Alpgenossenschaften ist, erfolgt die Bewirtschaf 163