Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Empirische Überprüfung des Soll-Profils staatlicher Aufgabenerfüllung CHF, siehe rechts in Tabelle 3.15). Bei Berücksichtigung der Gemeinden dreht sich das Bild: 446 zu 605 CHF. Die liechtensteinischen Gemeinden tragen also vergleichsweise beträchtliche Sozialhilfeausgaben. Insgesamt liegen die Ausgaben um das 1.1 fache, die Nettobelastung aller Gebiets­ körperschaften 
in Liechtenstein um das 1.3fache über den Werten der Schweiz. Nachweis Wohnbauförderung: Eklatant unterschiedlich ist das Ver­ hältnis der Nettobelastung aus dem sozialen Wohnungsbau: Während die schweizerischen Gebietskörperschaften lediglich 45 CHF netto auf­ wenden, liegt dieser Wert in Liechtenstein um das 12fache höher (518 CHF, Tabelle 3.15). Handelt es sich dabei um einen Ausreisser? 1992 er­ gibt sich ein Wert von 497 CHF (das lOfache der Schweizer Nettobela­ stung), 1993 von 580 CHF (das 12fache) und 1994 von 293 (das 6fache).69 Insgesamt dürfte also im Durchschnitt von einer 
um den 
Faktor 8 höhe­ ren Nettobelastung auszugehen sein. Gemessen am Nachbarn Osterreich mit seiner an keinem erkennbaren Verteilungsziel ausgerichteten Wohn- bauförderungspolitik relativiert sich der Befund: Liechtenstein liegt "nur" um 20 Prozent über den Werten Österreichs (vgl. Tabelle 3.3). Nachweis Sozialwesen (gesamt, Osterreich): Einen der (wenn nicht den) herausragenden Ausgabenschwerpunkt(e) der österreichischen Budgets bildet die soziale Wohlfahrt. Trotzdem reicht (überraschender­ weise) die Nettobelastung nicht an jene Liechtensteins heran (1665 zu 2026 CHF pro Einwohner in der VGR-Abgrenzung, siehe Tabelle 3.3). Damit liegt Liechtenstein mit seinen Sozialausgaben um über 20 Prozent über jenen des ausgebauten Wohlfahrtsstaates Österreich. Einschätzung: Die Belastung von Liechtenstein aus der 
Alters- und Invalidenversicherung liegt nur bei rund zwei Dritteln jener der Schweiz, während jene in der 
Arbeitslosenversicherung (gegen die Er­ wartungen) leicht überdurchschnittlich ist. Bei ähnlichen institutionel­ len Regelungen dürfte die prosperierende Wirtschaft Liechtensteins und die vergleichsweise jüngere Bevölkerung ein höheres Beitragsaufkom­ men erarbeiten beziehungsweise geringere Auszahlungen erfordern, wodurch die Staatsbeiträge relativ gering bleiben können. Für diese In­ terpretation sprechen auch die hohen Reserven der liechtensteinischen Sozialversicherungsanstalten (siehe Rechenschaftsberichte der Regie­ rung). Uber die gesamte 
Sozialversicherung (ohne Krankenversiche- 69 Rechenschaftsbericht der Regierung für das Jahr 1995. 138
	        

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