Volltext: Öffentliche Aufgabenerfüllung im Kleinstaat

Empirische Überprüfung des Soll-Profils staatlicher Aufgabenerfüllung zeigen sie doch äusserst unterschiedliche ökonomische Schwerpunkte: Während die Ausgaben des Bundeshaushaltes durch Transfers an Ge­ bietskörperschaften und öffentliche Körperschaften dominiert werden, geben die Kantone ihre Mittel insbesondere für Personal und Transfers an Haushalte/gemeinnützige Einrichtungen aus. Die Zusammenführung schleift diese Unterschiede etwas ein. In Tabelle 3.21 findet sich das Ergebnis der Auswertungen: 1995 gaben Bund und Kantone für jeden Schweizer 3635 CHF an Personalausgaben, 1622 CHF an Sachausgaben etc. aus. 3.2 Überprüfung des Soll-Profils der Aufgabenwahrnehmung Im folgenden werden die 
Ausgaben-Hypothesen des Soll-Profils aus Punkt 2.4.2.1 anhand der in Abschnitt 3.1 aufbereiteten Vergleichsdaten empirisch überprüft. Im Mittelpunkt steht der Vergleich aller Gebiets­ körperschaften (Liechtenstein vs. Schweiz beziehungsweise Liechten­ stein vs. Osterreich), wobei sowohl die Ausgabenbelastung (Tabelle 3.1) als auch die Nettobelastung (Tabelle 3.2) betrachtet werden. Wenn die Gemeinden in einem Aufgabenbereich keine Rolle spielen, so beschränkt sich der Vergleich auf die übergeordneten Gebietskörper­ schaften: Liechtensteiner Landeshaushalt vs. Schweizer Gebietskörper­ schaften Bund/Kantone. In diesen Aufgabenbereichen kann auch die österreichische Vergleichsbasis herangezogen werden (insbesondere Ta­ belle 3.3). Darüber hinaus wird 
parallel zum 
Ausgabenvergleich auch die Rol­ lenverteilung in der Aufgabenwahrnehmung bei den einzelnen Auf­ gaben erhoben. Dies erfolgt in der Form, wie es in Punkt 2.2.2 skizziert wurde. Beginnend mit staatlichen Kernaufgaben (allgemeine Verwaltung, Ju­ stiz, innere und äussere Sicherheit, Auslandsbeziehungen) werden im folgenden alle Aufgabenbereiche behandelt, wobei auf die Erwähnung der rechtlichen Grundlagen der Aufgabenzuordnung (Verfassung, Ge­ setze) weitgehend verzichtet wird.52 Eine abschliessende Evaluation er­ fährt der Vergleich in den Abschnitten 3.4 und 3.5. 52 Lediglich bei Aufgaben, die zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt sind, wird die Rechtsgrundlage angeführt. 108
	        

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