7
tiv hohe landwirtschaftliche Schutzzölle, die vom
liechtensteinischen Exporteur getragen werden
müssen, da er auf vie Ausfuhr angewiesen ist.
So ist denn Liechtenstein Heidseitig isoliert
und in der Entfaltung seiner «wirtschaftlichen
Kräfte und 'damit in seiner Erstarkung in ho
hem Grade gehemmt. Kann es diese Hem
mungen unter Beibehaltung feiner zollpoliti
schen Selbständigkeit beseitigen? Welche Wege
stehen Liechtenstein offen, wenn es zollpolitisch
selbständig bleiben will? Theoretisch denkbar
ist die Proklamation Liechtensteins als Frei
handelsgebiet. Das Land läßt alle Wa
ren ohne Grenzzölle über seine Marken. Es
versucht sich von den bisherigen schweizerischen
Bezugsquellen zu emanzipieren, um keinen
Schweizerzoll zu bezahlen und kauft direkt bei
den billigsten Bezugsquellen ein. Diese Lösung
der Frage widerspricht sowohl den volks
wirtschaftlichen wie staatswirtschaftlichen
Bedürfnissen Liechtensteins. Zunächst den
volkswirtschaftlichen. Die Zollpolitik
eines Landes muß dessen wirtschaftliche Kräfte
entwickeln. Der Frechandel würde in Liechten
stein diese Kräfte eher zurückbinden. Das Ge
werbe würde eine vermehrte Konkurrenz frem
der Gebrauchsartikel erhalten. Dàrch würde
der Verdienst gedrückt. Gewiß würden auf der
andern Seite manche Nahrungsmittel billiger
ins Land kommen. Die Kosten der Lebens
haltung würden sich etwas senken können. Al
lein das ist nicht das Maßgebende. Viel wichti
ger ist, daß die liechtensteinischen Exportwaren
zu besseren Preisen als bisher verkauft werden
können. Es würde aber auch nicht ein einziges
Land dem als Konsumenten so wenig in Be
tracht fallenden Wirtschaftsgebiete Liechtenstein
deswegen Konzessionen in der Erleichterung der
Einfuhr von Weh, Wein, Holz usw. gewähren,
weil Liechtenstein keinerlei Zölle auf Einfuhr
artikel des betreffenden Staates erhebt. Eine
Exportförderung erwüchse einem freihändleri-
schen Liechtenstein nicht. Gerade aus diesen:
Grund« würde der Freihandel Liechtenstein
nicht das Aufblühen neuer Fabriken vermitteln
können. Die Schwierigkeiten des Fremdenver
kehrs liegen nicht in den liechtensteini
schen Zollmaßnahmen, sondern in jenen der
umgebenden Staaten, die wegen des liechten
steinischen Freihandels feine Aenderung erfah
ren würden. — Neben den volkswirtschaftlichen
Interessen sprechen gegen den Freihandel auch
die Finanzbedürsnisse des Staates.
Liechtenstein ist auf die Zollerträgnisse angewie
sen. Es bedarf zur Sanierung seiner Finanzen,
zur Erhöhung des Kredites und zur Förderung
volkswirtschaftlicher Interessen einer Kontinui
tät seiner Einnahmen. Fließen diese nicht aus
Zöllen, so -müssen sie auf anderem Wege, dem
der Erhöhung der Steuern und Ab
gabe.», beschafft werden. Im gegenwärtigen
Zeitpunkte ist aber daran nicht zu denken. —
Aus den gleichen Gründen, wie die Prokla
mation Liechtensteins als Freihandelsgebiet,
wird die Idee von Liechtenstein als „freie
Zone" hinfällig. Als Anschlußgebiet käme nur
die Schweiz in Frage. Die Uebelstände bei
der Einfuhr von Schweizerwaren, die wir oben
erwähnten, bleiben bestehen, selbst für den Fall,
daß die Schweiz Liechtenstein als freie Zone
wollte. Letzteres ist aber höchst fraglich. Denn
die Interessen für Liechtenstein als freie Zone
liegen doch vorwiegend bei Liechtenstein. Man
würde vergebens nach Gründen suchen, welche
die Schweiz bewegen könnten, nach der Seite
Liechtensteins hin neues Hinterland zu suchen.
So bleibt denn schließlich noch die Frage
offen, ob Liechtenstein auf dem bereits beschritte-
nen Wege weiter gehen, d. h. einen eigenen
Zolltarif beibehalten und ausbauen und als
selbständiges Zollgebiet neben an
dere treten könnte. In erster Linie müßte als
dann der -gegenwärtige Zolltarif revidiert wer
den. Es ist von volkswirtschaftlichen Gesichts
punkten aus wenig durchdacht und vom fis
kalischen Standpunkte aus betrachtet zu wenig
ergiebig. Es wäre die Frage zu prüfen, ob
eventuell einfach der schweizerische Gebrauchs
traf adoptiert werden könnte. Ohne Zweifel
wäre er für das Land weit ergiebiger. Allein
es müßte auch an eine weit gründlichere Zoll
behandlung und Zollbewachung gedacht wer
den, was eine wesentliche Vermehrung der Zoll
regiekosten mit sich bringen würde. Was wäre
aber mit der Konstituierung bezw. Schaffung
Liechtensteins als selbständiges Zollgebiet ge
wonnen? Ostenbar bliebe der heute so störende
Zustand, daß das Land nach allen Richtungen
hin auf Zollgrenzen stößt, nach wie vor be
stehen. Der Export würde so wenig gefördert
werden können, wie benachbartes Gebiet der
Arbeitsgelegenheit erschlossen würde. Für die
Entwicklung der Industrie und des Verkehrs
wäre der Zustand noch hinderlicher, als er heute
bei etwas laxerer Zollbehamdlung und Grenz
bewachung ist. Es ist auch daran zu erinnern,
daß die Kosten der Zvllregie und der ständigen
Ueberwachung und Behandlung der ganzen
Handelspolitik unverhältnismäßig groß werden
müßten. Außerdem würden, obschon die Inte