Volltext: Staat und Kirche

Andre Ritter stein - unbeschadet ihrer jeweiligen Stellung als Verein - eigentlich nichts mehr im Wege steht. Dennoch ist eine entsprechende Anerken­ nung seitens Regierung und Landtag bis auf den heutigen Tag nicht aus­ gesprochen worden. Nach Auffassung der Evangelischen Kirche im Für­ stentum Liechtenstein ist dieser Schritt heute aber dringend vonnöten, um der in den letzten Jahren und Jahrzehnten ständig gewachsenen öffentlichen Bedeutung wie gesellschaftlichen Stellung der neben der rö­ misch-katholischen Landeskirche existierenden evangelischen Kirchen nun auch staatlicherseits Rechnung zu tragen.14 Doch meines Erachtens geht es hier längst nicht nur um Belange der evangelischen Kirchen hierzulande. Denn mindestens europaweit zeich­ net sich heute gerade in der Sorge um den gesellschaftlichen Grundkon­ sens eine nicht zu unterschätzende politische Herausforderung ab. Nach den bitteren Erfahrungen etwa des Faschismus und der NS-Diktatur waren sich die tragenden Kräfte in Politik und Gesellschaft einig, dass das Zusammenleben der Menschen nur durch die Wahrung der Würde jedes einzelnen Menschen gelingen kann. Unverletzliche und unveräus­ serliche Menschenrechte müssen deshalb die Grundlage jeder mensch­ lichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt sein. In jüngster Zeit wird dieses Wertefundament jedoch zunehmend in Frage gestellt. Dabei hängt der Fortbestand demokratischer Gesellschaf­ ten wesentlich von diesem Wertekonsens ab. Ohne ihn wird der Prozess der Individualisierung Gesellschaft und Staat immer mehr zu Lasten des Gemeinwohles aushöhlen. Es ist deshalb eine besondere Aufgabe der Kirchen, den Menschen immer wieder neu das Bewusstsein um die Grundwerte des mensch­ lichen Zusammenlebens einzuschärfen. Doch nicht nur die Kirchen müssen sich dagegen wehren, wenn verschiedene Minderheiten ihre ein­ seitigen und extremen Positionen, die sie auf politischem Wege nicht durchsetzen können, über Gerichtsentscheidungen einzuklagen versu­ chen. Im übrigen geraten ja auch die Kirchen selbst in zunehmendem Masse politisch in Bedrängnis und werden heute mehr denn je ins gesell­ schaftliche Abseits gedrängt. Die Aufrechterhaltung bzw. Neuzuerken- nung der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Kirchen wie übrigens 14 Vgl. hierzu nun auch das derzeit in Entstehung befindliche neue Rechtsgutachten von Dr. 
Urs Josef Cavelti. 72
	        

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