Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung der Diskussion weise einer Entwicklung der Demokratie, wie sie sie sich vorstelle, ent­ gegenstehe. Man könne zwar die Demokratie immer kritisieren und in Frage stellen. Sie glaube aber, dass eine solche Haltung ein bisschen zu einfach sei. Auf jeden Fall sei das totalitäre System oder die Denkweise von Markus Walser und Wolfgang Haas nicht die einzige Alternative zur Demokratie und schon gar nicht zu jener, die sie anstrebe. Diese Denk­ weise sei nicht eine rein innerkirchliche Frage oder ein rein innerkirch­ liches Problem. Sie halte es für bedenklich, wenn Politikerinnen und Politiker dies als innerkirchliches Problem abtun wollten. Von ihr aus gesehen unterstütze jede Politikerin und jeder Politiker diese Denk­ weise, wenn sie sich nicht selber fragten, was der Staat hier mitzureden habe. Es wäre etwas anderes, wenn es sich um eine Sekte handeln würde, die keinen Einfluss habe, aber nicht um eine Kirche, die im Fürstentum Liechtenstein eine so grosse Bedeutung habe. Nach ihrer Auffassung ist eine weitere Diskussionsrunde über diese inhaltlichen Fragen notwen­ dig. Dabei müsse es um die Klärung der Fragen gehen, wann dieses hier­ archische Denken den demokratischen Staat gefährde, wieweit er dies zulassen könne und dürfe und wann der Einfluss einer Kirche für einen demokratischen Staat gefährlich werde. Wolfgang Haas entgegnet, dass er nur insofern Stellung beziehe, als er glaube, Regula Imhof habe zwei Bereiche vermischt, die so miteinander nichts zu tun hätten. Denn was heisse schon, sie verstehe Demokratie so und ein anderer so. Er wisse ungefähr gleich gut wie sie, was Demokratie sei. Er möchte aber nochmals auf die Landeskirchen-Diskussion zurück­ kommen. Er glaube, das Referat von Wolfram Höfling habe gezeigt, dass manche Diskussionen in diesem Zusammenhang künstlich seien. Wenn wir schon dabei seien, den Kirchenbegriff in der Verfassung näher zu be­ leuchten, dann müssten wir beispielsweise auch zur Kenntnis nehmen, dass es etwa an anderer Stelle der Verfassung heisse, der Religionsunter­ richt sei inhaltlich Sache der betreffenden Kirche bzw. der kirchlichen Organe, die dafür zu sorgen hätten, wie dieser Religionsunterricht abge­ deckt werden könne. Für das Jahr 1921 sei ganz eindeutig gewesen, wer diese kirchlichen Organe seien. Das seien im Prinzip die Pfarrer und Ka- pläne gewesen. Damals habe man in der Regel noch keine Laienkateche­ ten gehabt. Man müsse also auch diesen Begriff mitbedenken, wenn man von Kirche oder Landeskirche spreche. Oder wenn man das Schulgesetz zur Hand nehme, finde man dort etwa die Angelegenheiten des Lehrpla­ nes, wo es heisse, dass die Kirche den Lehrplan erlasse, nicht die Landes­ 381
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.