Volltext: Staat und Kirche

Wolfram Höfling - die sozialstaatliche Ebene (etwa karitative Dienste); - die kulturstaatliche Ebene (etwa Vermittlung kultureller Kontinuität und Identität); - die rechtsstaatliche Ebene (z.B. Eintreten für fundamentale Positio­ nen wie Menschenwürde, Lebensschutz, Toleranz).16 Folgerungen für die aktuelle liechtensteinische Situation Wie stark jeweils diese und andere Aspekte gewichtet werden und wie sehr oder wenig kirchliches Leben konkreten Verfassungserwartungen entspricht - genau davon ist abhängig das Mass, durch den der Staat über die (unerlässliche) Respektierung kirchlicher Eigengesetzlichkeit hinaus positiv Bezug nimmt auf die Kirche. Statusfragen, Finanzierungsfragen, abgabenrechtliche Privilegien, Gewährleistung von Religionsunterricht als ordentlichem Lehrfach usw. - all dies ist weitgehend dem Gestal­ tungsspielraum des Gesetzgebers anheimgestellt. Nun erweist sich indes die Umsetzung einer solchen Gestaltungs­ kompetenz in der gegenwärtigen Situation im Fürstentum Liechtenstein als besonders schwierig. Diese Situation ist durch vielschichtig miteinan­ der verwobene Problembereiche gekennzeichnet: - Da ist zunächst eine kirchenpolitische Situation, in der nicht nur viele Katholiken sich offenkundig «überwältigt» von der Entwicklung füh­ len, sondern in der nur «Opfer» agieren. - Hinzu kommt die kleinstaatliche Struktur des Landes, die durch die Abtrennung des Fürstentums von der jahrhundertelangen Verbindung mit dem Bistum Chur nunmehr kirchenpolitisch bestätigt worden ist. - Und dann vor allem ist das zentrale staatsrechtliche Problem des Lan­ des zu beachten: ein Landesfürst, der seine Kompetenzen ausreizt und nicht selten verfassungsrechtliche Kompetenzgrenzen überschreitet. Vor diesem Hintergrund sind alle Reformvorschläge, die ohnehin - von einem Ausländer präsentiert - nicht mehr als vorsichtige Diskussions­ beiträge sein können, mit dem Risiko des Scheiterns behaftet. 16 Zum ganzen eingehend 
Isensee, Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche 25 (1991), S. 104 ff. 370
	        

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