Volltext: Staat und Kirche

Finanzierungsmodelle e) Kirchenfinanzierung aus der Staatskasse: Griechenland als Beispiel33 Die orthodoxe Kirche 
Griechenlands soll als Beispiel einer klassischen Staatskirche kurz erwähnt werden. Es gibt eine enge geschichtliche und kulturelle Verbindung zwischen orthodoxer Kirche und Staat. Die Kirche erhält vom Staat Subventionen für verschiedene Bedürfnisse. Der Staat stellt die Gehälter des Klerus, der Prediger und der Laienangestell­ ten der Kirche (1991 etwa 25 Mia. Drachmen, d.h. etwa 150 Mio. US $). Die Kirche ist steuerbefreit. Dazu kommen andere geldwerte Leistungen des Staates und öffentlicher Organisationen. Die Kirche wird so zu einer Organisation des Staates. f) Neue Wege der Kirchenfinanzierung: Italien,34 Spanien und Ungarn Das Konkordat zwischen dem Apostolischen Stuhl und 
Italien aus dem Jahre 1929 wurde mit einem Vertrag zwischen dem Apostolischen Stuhl und der Republik Italien vom 18. Februar 1984 geändert. Dadurch ver­ zichtete die katholische Kirche auf bisherige jährliche Staatsleistungen als Ersatz für verstaatlichte Kirchengüter. Diese Staatsleistungen betrugen zuletzt etwa 500 Mio. Franken pro Jahr, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass diesem Betrag eine Bevölkerung von etwa 56 Mio. entspricht. Es waren also etwa zehn Franken pro Katholik und Jahr. Zum Vergleich: Im Kanton Zürich mit etwa 1,2 Mio. Einwohnern betragen die Kirchen­ steuereinnahmen der reformierten und katholischen Kirchgemeinden zu­ sammen etwa 340 Mio. Franken, also ein Vielfaches pro Kopf. Die Finanzquellen der Kirche in Italien präsentieren sich heute wie folgt: - freiwillige Gaben der Gläubigen, z.B. über Kirchenopfer; - Saläre der in staatlichen Anstalten tätigen Priester (Schulen, Militär, Krankenhäuser, etc.); 33 Vgl. 
Charalabos K. Papastathis, State financial support for the Church in Greece, in: Stati e confessioni religiöse in Europa (Fn 24), S. 1-18. M Vgl. 
Heiner Marre, Die Kirchenfinanzierung (Fn 22), S. 28 f.; 
Paolo Moneta, Le finan- cement public des £glises en Italie, in: Stati e confessioni religiöse in Europa (Fn 24), S. 41-56. 353
	        

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