Volltext: Staat und Kirche

Markus Walser starken Reminiszenzen bzw. sogar Erstarken eines Staatskirchentums (z.B. Schweden, Schweiz). Durch ihren Steuercharakter hebt sich die Kirchensteuer von (innerkirchlichen) Beiträgen und Gebühren ab: Die geschuldeten Abgaben können notfalls wie eine staatlich verordnete Steuer hoheitlich im Wege des Verwaltungszwangs, d.h. ohne vorherige Klageerhebung beigetrieben werden. In Deutschland hat die Kirche von Seiten oder mit Hilfe des Staates folgende Einnahmequellen: - Staatsleistungen als Erfüllung der Unterhaltspflichten gegenüber den durch die Säkularisation vergangener Jahrhunderte ihrer wirtschaft­ lichen Basis beraubten Kirchen. Diese Leistungen machen nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus. - Indirekte staatliche Förderung kirchlicher Einnahmen: Spenden. Sie fallen unter die Verfassungsgarantie des Kirchengutes und werden in vielfacher Hinsicht vom Steuerrecht privilegiert. Bis fünf Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte können einkommenssteuerrechtlich abge­ setzt werden. - Staatliche Subventionen für die Erfüllung kirchlicher Aufgaben vor allem in den Bereichen Erziehung und Bildung, in der Jugend- und Altenhilfe. Es gibt also eine soziale Gewaltenteilung im Bereich der Wohlfahrtspflege, insofern nicht nur die entsprechenden staatlichen In­ stitutionen subventioniert werden. Es entstehen so aber auch Abhängig­ keiten, die negative Auswirkungen haben können. - Der Staat trägt die Personal- und Sachkosten für den Religionsunter­ richt an öffentlichen Schulen, weil der Religionsunterricht als ordent­ liches Lehrfach und damit als staatliche Lehrveranstaltung in der Ver­ fassung gewährleistet wird. Entsprechendes gilt für die theologischen Fakultäten an Staatsuniversitäten, für Militär- und Anstaltsseelsorge. - Als wichtigste Einnahmequelle ist schliesslich das staatliche Kirchen­ steuereinzugsverfahren zu erwähnen. Die deutsche Kirchensteuer ist ein System der Finanzierung der Kirche durch ihre eigenen Glieder, bei dem der Staat bezahlte Hilfe leistet. Die Kirchensteuer ist in Deutschland ein System, das dort den Vorteil besitzt, dass es demjenigen, der ihm die Effizienz verleiht, nämlich dem Staat, wirklich nur ein Minimum an Einflussmöglichkeiten ein­ räumt. 348
	        

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