Volltext: Staat und Kirche

Markus Walser In den Diözesen der Niederlande28 ist in den letzten Jahren neben die Kollekten und Spenden ein (freiwilliger) sog. Kirchenbeitrag getreten, für dessen Höhe ein bestimmter Prozentsatz (1 bis 3%) des Einkom­ mens empfohlen wird und der mittlerweile etwa 68% der kirchlichen Gesamteinnahmen ausmacht. Zu erwähnen sind bei der - mit Frankreich verglichen - wohlhabenden katholischen Kirche in den Niederlanden noch die etwa 10 % der Ausgaben erbringenden Vermögenserträge so­ wie, der Vollständigkeit halber, die staatliche Subventionierung einiger kirchlicher Lehrstühle an staatlichen Universitäten, einiger kirchlicher theologischer Hochschulen und der katholischen Universität Nijmegen: Die Kirchen in den Niederlanden streben über den genannten Ansatz hinaus eine staatliche Subventionierung jener Aufgaben an, die sie im Interesse des Gemeinwohls erfüllen. Sie verweisen dazu auf das auch in anderen Ländern anzutreffende Phänomen, dass dadurch, dass der Staat von seinen Bürgern immer grössere Steuerleistungen verlangt, die Bereitschaft dieser Bürger nachlässt, freiwillige Leistungen zu erbringen. Gelungen ist dies seit 1920 mit der staatlichen Subventionierung freier Schulen. In den Niederlanden sind mehr als 70% aller Schulen in freier, überwiegend kirchlicher Trägerschaft und staatlich subventioniert. Das bedeutet die finanzielle Gleichstellung des freien mit dem staatlichen Schulwesen und die Beseitigung des staatlichen Schulmonopols. Zusammenfassend kann man festhalten: Ähnlich wie beim sog. Kultbeitrag in Frankreich wird in den Niederlanden mit dem sog. Kirchenbeitrag in den letzten Jahren eine Entwicklung erkennbar, die, in dem Bestreben, eine zeitangemessenere Finanzierung der kirchlichen Aufgaben zu erreichen, von der völligen Freiwilligkeit des Kollekten- und Spendensystems im Sinne eines völlig Ins-Belieben-Stellens bzw. eines der freien Gewissensentscheidung-Uberlassens der finanziellen Unterstützung der Kirche durch ihre Mitglieder hinführt zur morali­ schen Verbindlichkeit eines kontinuierlich zu leistenden Beitrags be­ stimmter Höhe, ohne allerdings diese Beitragsleistung wie in Osterreich oder in der Bundesrepublik Deutschland bereits kirchenrechtlich ver­ bindlich zu machen. Dieser Beitrag führt, wenn er gezahlt wird, zu einer 28 Vgl. 
Heiner Marre, Die Kirchenfinanzierung (Fn 22), S. 20-21; 
Knut Walf, Staat und Kirche in den Niederlanden, in: 
Richard Puza, Abraham Peter Kustermann (Hrsg.), Staatliches Religionsrecht im europäischen Vergleich, Freiburg (Schweiz) 1993, S. 85-98. 344
	        

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