Volltext: Staat und Kirche

Markus Walser Krankenpflege und des höheren Schulwesens. Das die grösste kirchliche Ausgabenposition darstellende Schul- und Hochschulwesen in katho­ lisch-kirchlicher Trägerschaft ist in den USA - einem Land, in dem öffentliche Aufgaben wie das Schulwesen nicht Staatsaufgaben, sondern Aufgaben freier gesellschaftlicher Kräfte sind - von beeindruckender Grösse und soll zur Zeit fast 8000 Elementarschulen, etwa 1400 High Schools und über 200 Colleges und Universitäten umfassen. Der Staat trägt im übrigen durch Steuerverzicht zum finanziellen Nutzen der Kirche bei, z.B. durch Verzicht auf Grundsteuer, durch die Abzugs­ fähigkeit von Spenden seiner Bürger für karitative Zwecke der Kirchen bis zu einer Höchstgrenze von 50 % des steuerpflichtigen Einkommens. In scharfem Kontrast zur wirtschaftlich wohlhabenden katholischen Kirche in den USA steht die finanzielle (Not-)Lage der katholischen Kirche in Frankreich.27 Sonderregelungen gibt es in den drei östlichen Departements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle, wo die geschichtliche Entwicklung dazu führte, dass die Kirchen weithin die Segnungen des jeweiligen - deutschen oder französischen - politischen Regimes erhiel­ ten und vor seinen Übergriffen bewahrt blieben, dass ihnen vor allem die staatliche Subventionierung erhalten blieb. Diese staatliche Subventio­ nierung ist im weit überwiegenden Teil Frankreichs mit Artikel 2 des von laizistischem Geist diktierten Gesetzes über die Trennung von Kirche und Staat vom 19. Dezember 1905 eingestellt worden, und es ist bis heute nicht gelungen, eine zeitgemässe Kirchenfinanzierung an ihre Stelle zu setzen. Etwa drei Viertel der Gesamteinnahmen der katholischen Kirche stammen aus Sammlungen und Spenden. 25% kommen aus dem (frei­ willigen) sog. Kultbeitrag, für dessen Höhe eine wachsende Zahl von Diözesen 1% des Gehalts des Kirchenglieds als Richtzahl angibt, eine verpflichtende kirchenrechtliche Festsetzung aber fehlt. Dieser Kultbeitrag wird jährlich, zumeist während der Fastenzeit, in den Pfar­ reien erhoben und von ungefähr 45% der Katholiken gezahlt. Er dient der Aufbringung der Kosten für den Pfarrklerus, der auch heute noch nur einen «Elendslohn» erhält. 27 Vgl. 
Heiner Marre, Die Kirchenfinanzierung (Tn 22), S. 19-20; 342
	        

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