Volltext: Staat und Kirche

Markus Walser gen auf Wertschriften aller Art und Erträge aus der Nutzung von Immo­ bilien, die im Eigentum der juristischen Personen der katholischen Kir­ che stehen, durch Dritte (Baurechts-, Pacht- oder Mietzinsen). Zu Zeiten des mittlerweile universal rechtlich abgelösten Benefizial- systems zählten die Vermögenserträge aus den Pfründen bzw. Benefizien zur Haupteinnahmequelle der katholischen Kirche bzw. ihrer Amtsträ­ ger. Mit der Industrialisierung hat diese Form der Kirchenfinanzierung stark an Bedeutung eingebüsst, bis sie die Kirche gemäss Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (vgl. PO 20,2) im Gefolge der nachkon- ziliaren Rechtsreform grundsätzlich abgeschafft hat. Die Existenz beste­ hender kirchlicher Stiftungen ist dadurch nicht unmittelbar tangiert. b) Gaben der Gläubigen Bei den Gaben der Gläubigen handelt es sich um freiwillige Zuwendun­ gen der Christgläubigen an ihre Kirche, damit diese ihre Aufgaben an Personal- und Sachaufwand erfüllen kann. Diese Gruppe der Einnah­ men macht im weltweiten Vergleich den grössten Teil der Einnahmen der katholischen Kirche aus. Diesen Gaben entspricht das Kirchengebot: «Die Gläubigen sind auch verpflichtet, ihren Möglichkeiten entspre­ chend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen.» (KKK 1351 )17 c) Abgaben natürlicher und juristischer Personen Im Gegensatz zu den Gaben besitzen Abgaben Zwangscharakter. Sie sind von Rechts wegen geschuldet und haben den Charakter einer Steuer. In mehreren Ländern besteuert die Kirche ihre juristischen Personen (z.B. Pfarreien). Abgaben von den einzelnen Gläubigen kennt die Kirche nur in sehr wenigen Ländern, im eigentlichen Sinn zählen hierzu im weltweiten Vergleich für die katholische Kirche nur Deutsch­ land mit einer Diözesankirchensteuer und Osterreich mit einem Kir­ chenbeitrag. In gewisser Weise kann man auch die Schweiz mit der 17 Katechismus der Katholischen Kirche. München, Wien u.a. 1993, S. 526 [KKK]. 334
	        

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