Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung von Teil II wärts gewirkt und umgekehrt seien aus dem ganzen Bistum Seelsorger nach Liechtenstein gekommen, vornehmlich aus Graubünden. Das Haupttätigkeitsfeld des liechtensteinischen Klerus ausserhalb Liechten­ steins in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts und in den letzten 100 Jahren habe sich auf den Grossraum Zürich erstreckt. Gasser hält als Ergebnis fest, dass es einen dichten und reichhaltigen und alles in allem geglück­ ten und fruchtbaren Austausch in der Pastoration gegeben habe. Mit Blick auf die bekannte diplomatische Offensive, wonach das Fürstentum Liechtenstein als möglicher Ersatz für den Kirchenstaat hätte in Frage kommen sollen, schliesst Gasser seine Betrachtungen, nicht ohne Hinweis darauf, dass dieser Vorgang zeige, wie Liechtenstein vor gut achtzig Jahren schon einmal vom Vatikan bemüht worden sei, ein Problem aus der Welt zu schaffen. Darin erblickt er eine gewisse Ak­ tualität und Brisanz zum Ergebnis der einseitigen kirchlichen Errichtung einer Erzdiözese Vaduz. Erzbischof 
Wolfgang Haas nahm gleich zu Beginn seines Referats seine Person aus seinen Ausführungen heraus, indem er darauf hinwies, dass es sich dabei nicht um seine persönliche Meinung handeln könne, sondern nur darum, eine den Grundsätzen der katholischen Kirche ent­ sprechende und für das Land Liechtenstein passende Lösung zu finden. Sehr schnell ging Erzbischof Wolfgang Haas in medias res und wid­ mete sich den Präsentationsrechten. Ohne ihn beim Namen zu nennen, setzte er sich kritisch mit den Thesen von Pahud de Mortanges auseinan­ der. Er bezeichnete diese Rechte, wenn auch nicht als grundsätzlich ab­ geschafft, so doch als veraltet und mit der kirchlichen Freiheit unverein­ bar. Weiters wandte er sich gegen das Verständnis der «Kirchgemeinde» im Sinne des schweizerischen Staatskirchenrechts. Gemäss zweitem Vatikanum sei - zusammengefasst - die Diözese das ekklesiologisch kon­ stitutive Grundelement der Kirche und eben nicht die Kirchgemeinde. Schon deshalb komme man um das Erzbistum als Diskussionspartner für die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat nicht herum. Zu den vorgebrachten Einwänden gegen die Errichtung des Erzbi­ stums wegen seiner schieren Kleinheit konterte der Erzbischof mit einem Hinweis auf die ganz unterschiedlichen Inhalt aufweisende Viel­ zahl von kirchenrechtlichen Verträgen; wobei z.B. die Errichtung einer Universität kein Kriterium sei. Zusammenfassend wünschte sich Erzbischof Wolfgang Haas eine Entflechtung im Sinne einer institutionellen Trennung. Diese 
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