Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung der Diskussion wie dies 1921 der Fall gewesen sei, würden wir hier wahrscheinlich nicht miteinander sprechen. Die Problematik stelle sich ja schliesslich deswe­ gen auch in der Schweiz oder wo auch immer. Er meine, wir sollten ja nicht so tun, als ob die schweizerischen Bischöfe nicht auch teilweise ihre liebe Mühe mit dem System hätten. Als Katholik und als Bischof möch­ te er hervorstreichen: Was wir nicht verpassen dürften, sei schliesslich, dass wir unsere Identität als Katholiken bewahrten. Für 
Gerda Bicker scheint eine.Grundfrage zu sein, ob die Kirchen­ hierarchie fähig ist, einen Fehler einzugestehen und einen Fehler auch gutzumachen. Es sei aus dem Gesagten eindeutig hervorgegangen, dass Fehler gemacht worden seien. Wenn man nicht zu dieser Einsicht gelan­ ge, könne sie sich auch keine Bewegung vorstellen. Wenn nichts ge­ schehe, dann würden wir in einer Sackgasse enden. Auf staatlicher Seite hätten wir die demokratischen Einrichtungen, wo eine Meinungsbildung möglich sei. Sie fragt sich, was auf kirchlicher Seite möglich sei. Wolfgang Haas weist darauf hin, dass es auch Leute im Lande gebe, die über den Entscheid des Papstes Freude zeigten. Es gebe durchaus auch Leute, ob eine Minorität oder nicht, das sei dahingestellt, die mit dieser Lösung gut leben könnten und die sich öffentlich in dieser Rich­ tung zu äussern begännen. Fehler zuzugeben, sei immer auch eine Sache der Subjektivität eines Menschen. Niemand von uns gebe gerne zu, dass er einen Fehler begangen habe. Aber wir müssten versuchen, es zu tun, wenn wir einen Fehler begangen hätten. Die Frage sei, ob der Heilige Stuhl wirklich die Einsicht habe, einen Fehler begangen zu haben. Das bedeute, dass wir nicht erzwingen könnten, dass der Apostolische Stuhl sozusagen etwas als einen Fehler anerkenne, den er als solchen gar nicht sehe. Im Gegenteil, so wie die ganzen Dokumente lauteten, habe man kirchlicherseits eigentlich gemeint, dem Lande Liechtenstein eine beson­ dere Ehre zu erweisen. So gesehen könne man wohl sagen, der Heilige Stuhl habe mit seiner Entscheidung nicht einen Fehler begehen wollen. Regula Imhof erinnert daran, dass der Erzbischof in seinem Referat erwähnt habe, dass die institutionelle Trennung für ein echtes partner­ schaftliches Verhältnis zwischen Kirche und Staat absolut notwendig sei. Sie möchte wissen, was das konkret bedeute. Wolfgang Haas gibt zu verstehen, das bedeute für ihn, dass man eigentlich eine Partnerschaft nur leben könne, wenn man sich zunächst einmal auf der gleichen Ebene oder in der gleichen Möglichkeit sehe. In diesem Zusammenhang hätten wir zur Genüge erfahren, dass die Kirche, 315
	        

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