Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung der Diskussion Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die römisch-katholische Landeskirche in Aussicht genommenen Übergangszeit beantwortet wer­ den. Bei einer staatsvertraglichen Regelung sei auf kirchlicher Seite der Ansprechpartner für ein Konkordat der Apostolische Stuhl und für einen Bistumsvertrag der Erzbischof, wobei zu bedenken sei, dass derzeit die Erzdiözese staatskirchenrechtlich noch nicht bestehe. Josef Bruhin möchte wissen, wie der Erzbischof in den Verhandlun­ gen, die unter Umständen zu führen sind, den Umständen der Ge­ schichte, des konkreten Lebens dieser Ortskirche von Liechtenstein Rechnung tragen werde. Wolfgang Haas führt aus, indem er darauf hinweist, sich vielleicht ein bisschen provokant auszudrücken, Zeit und Umständen Rechnung zu tragen, könne bedeuten, dass man sich, sofern Zeit und Umstände gün­ stig seien, diesen anpasse. Aber diesen Umständen der Zeit oder Ortlich- keiten Rechnung zu tragen, könne auch bedeuten, dass man sozusagen in Konfrontation gehe. Er wolle weder das eine noch das andere. Die Kirche gehöre zur gesellschaftlichen Wirklichkeit und nicht zum Staat. Das heis- se in concreto, man habe es zunächst einmal mit einer gesellschaftlichen Wirklichkeit zu tun und je nachdem wie die gesellschaftliche Lage aus­ schaue, müsse man unter Umständen einmal - gelegen oder ungelegen - auf - Konfrontation gehen. Konfrontation heisse natürlich nicht, mit Waffen aufeinander loszugehen. Aber man müsse vor allem bereit sein, auch zu provozieren. Christus selber habe in seinem Leben oft provo­ ziert. Auch gerade weil die Umstände und die Zeit und entsprechende Menschen so und nicht anders reagierten. Oder man könne vielleicht sagen, es gebe Situationen, in denen die Anpassung verantwortet sei: Man denke an 1921, als diese Verfassung geschaffen worden sei. Da sei es natürlich noch so gewesen, dass alle Bewohner praktisch dasselbe geglaubt hätten. Er spreche jetzt von den Katholiken. Das sei heute nicht mehr der Fall. Der Klerus habe selbstverständlich völlig in der Disziplin der Kirche geamtet. Das sei heute auch nicht in allem der Fall. Das bedeu­ te mit anderen Worten, dass wir hier natürlich in einem Zeitumstand oder auch in den örtlichen Verhältnissen eigentlich ein Spiegelbild dessen seien, was weitherum in unserem Land und vor allem in den deutsch­ sprachigen Ländern vor sich gehe, und in dem Sinne sei natürlich die Gründung des Vereins für eine offene Kirche letztlich nur der Ausdruck der Kirche in der Situation dieser Gesamtgesellschaft. Wenn es diese eher folgsame, übereinstimmende Lebensweise aller Katholiken noch gäbe, 314
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.