Volltext: Staat und Kirche

Probleme für die Gemeinden Anhang: Pfarrbestellungen in Liechtenstein Bendern: Pfarrer und Kaplan ius electionis Wahlrecht der Gemeinde aufgrund des Vorschlags seitens des Bischofs Eschen: Pfarrer von Eschen: ius praesentationis Präsentationsrecht des Fürsten (durch Verzicht des Fürsten am 24.3. 1999 auf den Bischof in Form des Nominationsrechts übergegangen) Kaplan in Nendeln: ius nominationis Ernennungsrecht des Bischofs Mauren: Pfarrer und Kaplan ius electionis Wahlrecht der Gemeinde gemäss jüngerer Praxis ius präsentationis gemäss Gutachten der Gemeinde Mauren Schellenberg: Pfarrer ius praesentationis Präsenationsrecht durch die deutsche Provinz (Provinzial/Provinzialrat) der Missionare vom Kostbaren Blut Ruggell: Pfarrer ius praesentationis Präsentationsrecht des Fürsten (durch Verzicht des Fürsten am 24.3. 1999 auf den Bischof in Form des Nominationsrechts übergegangen) Schaan: Pfarrer ius praesentationis Präsentationsrecht des Domkapitels von Chur Hofkaplan ius präsentationis 301
	        

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