Volltext: Staat und Kirche

Mario Frick Dekanat und Dekanatseinrichtungen Mit den Auswirkungen der Errichtung der Erzdiözese auf das Dekanat und dessen Einrichtungen sowie über die Möglichkeiten neuer Träger­ schaften für die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung und die Jugend­ arbeitsstelle hat sich die Regierung in ihrem Bericht und Antrag an den Landtag vom 22. September 1998 (Nr. 100/1998) befasst. Als Ergebnis der diesbezüglichen Arbeiten kann folgendes kurz zu- sammengefasst werden: Im Bereich der Erwachsenenbildung wurde auf Vorschlag der Regierung eine öffentlich-rechtliche Stiftung «Erwachse­ nenbildung Liechtenstein» errichtet, die sich unter der Aufsicht der Regierung selbständig mit der Förderung der Erwachsenenbildung in Liechtenstein befasst. Diese organisatorische Massnahme wurde allge­ mein als der richtige Schritt betrachtet, um eine umfassende Betreuung von Fragen im Bereich der Erwachsenenbildungspolitik und die Grund­ lagen einer inhaltlichen Neukonzeption der Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu gewährleisten bzw. zu schaffen. Die Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung des Dekanats wird seit dem 1. Januar 1999 vom Verein für eine offene Kirche getragen. Über die zukünftige Förderung der Arbeitsstelle wird nunmehr die Stiftung «Er­ wachsenenbildung Liechtenstein» entscheiden. Im Zusammenhang mit der Erwachsenenbildung musste auch das Erwachsenenbildungsgesetz abgeändert werden. Dieses Gesetz wurde von S.D. dem Landesfürsten nicht sanktioniert, da er aufgrund bestimmter Formulierungen in den Art. 5 und 6 befürchtete, dass das Bildungsangebot der Erwachsenenbil­ dung zu stark auf christliche Aspekte ausgerichtet sein könnte. Die Regierung hat dem Hohen Landtag daher einen neuen Bericht und An­ trag samt Gesetzesvorlage unterbreitet, der im April 1999 die Zustim­ mung des Landtags fand. Die Tätigkeiten der projektbezogenen und nicht kirchlichen Jugend­ arbeit der Jugendarbeitsstelle des Dekanats konnte in den Ende Dezem­ ber 1998 neu gegründeten Verein «Jugendinformation Liechtenstein» integriert werden. Betreffend die kirchlichen Tätigkeitsbereiche des ehemaligen Deka­ nats war es der Regierung schon mangels Zuständigkeit verwehrt, eine Regelung vorzusehen. Es war und ist somit Sache der Kirche, Lösungen für diese Bereiche zu suchen, soweit solche nicht schon bestehen. 284
	        

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