Volltext: Staat und Kirche

Mario Frick den sei. Daher gehe der Landtag davon aus, dass eine derart grundlegen­ de Veränderung der nach aussen wirksam werdenden Organisations­ form der Landeskirche nicht ohne Zustimmung der staatlichen Behör­ den durchgeführt werden dürfe. Aus diesem Grunde halte der Landtag die Vorgehensweise des Heiligen Stuhles und die darin zum Ausdruck kommende Missachtung der Souveränität des Fürstentums Liechten­ stein für inakzeptabel. Die Regierung hat im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Berichts und Antrags verschiedene Gutachten eingeholt, welche sich u.a. mit der staatskirchenrechtlichen und völkerrechtlichen Problematik auseinan­ dersetzten. An dieser Stelle sei den verschiedenen Gutachtern, die heute ebenfalls unter uns weilen und deren interessante Ausführungen wir be­ reits hören konnten, für die geleistete wertvolle Arbeit gedankt. Um Wiederholungen zu vermeiden, kann zusammengefasst festgehalten werden, dass es wohl grundsätzlich unbestritten ist, dass die Vorgehens­ weise des Hl. Stuhls bei der Errichtung der Erzdiözese weder verfas- sungs- noch völkergewohnheitsrechtskonform war. 2. 
Auswirkungen der Errichtung Hingegen wurden aus dieser Feststellung unterschiedliche Schlüsse hin­ sichtlich der Auswirkungen insbesondere auf die Frage der staatlichen Anerkennung der Erzdiözese gezogen. Es sei nicht verschwiegen, dass auch die Regierung eine gewisse Zeit der Auffassung zuneigte, dass diese sehr weitgehende organisatorische Veränderung der Landeskirche bzw. das Produkt - nämlich die Erzdiözese - für deren Bestand einer staat­ lichen Anerkennung bedürfe. Bei näherer Betrachtung zeigten sich je­ doch verschiedene Aspekte, die zum Schluss führen, dass die Erzdiözese auch ohne staatliche Anerkennung Bestand hat und als Landeskirche betrachtet werden muss. a) Wortlaut von Art. 37 Abs 2 LV Art. 37 Abs. 2 erster Satz der Landesverfassung lautet: «Die römisch-ka- tholische Kirche ist die Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates.» Der Wortlaut der Verfassung ist sehr klar; sie stellt 276
	        

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