Urs Josef Cavelti chen Einsatzfelder in der Diakonie, wenn möglich auch in theologisch wissenschaftlichen Sparten jenes hinreichende Arbeitsfeld aus, das vor handene Kräfte nutzbringend für den kirchlichen Dienst einzubringen vermag. Die pastoralen Erfahrungen aus den verschiedenen Tätigkeits feldern sind es auch, die in einer Teilkirche die notwendige Sensibilität für die aktuellen Anforderungen der Seelsorge fördern und den unerläss- lichen Diskurs zu deren Weiterentwicklung ermöglichen. Die Vielfalt der Wirkungsfelder und die personale Entfaltung in der Seelsorge haben sodann auch eine nach innen gekehrte Seite. Sie ruft nach eigenen Institutionen zur Bildung und Fortbildung und nicht zu letzt zur Erneuerung geistlicher Spiritualität. Der Einwand, dass solche Bedürfnisse zusammen mit Nachbarkirchen oder grossräumigeren Per spektiven gelöst werden können, bleibt zu beachten. Entlassung in die Eigenständigkeit einer Teilkirche heisst aber zunächst einmal sich lösen und selbst behaupten. Dies schliesst nicht aus, dass auch wieder neue Zu gänge zu schaffen sind zu Institutionen Dritter. Als problematisch muss aber empfunden werden, wenn bei der Abkurung einer Teilkirche zahl reiche Vorteile entfallen, die durch neue flankierende Massnahmen wie der aufgearbeitet werden müssen. Zielrichtung des Konzils war unver kennbar, erhebliche Ungleichgewichte zwischen dem Anspruch auf Selbständigkeit und dem Angewiesensein auf Dienste und Einrichtun gen anderer Teilkirchen zu beseitigen. Ungleichgewichte widersprechen den Anforderungen an die Lebendigkeit und der eigengeprägten Identi tät einer Teilkirche. Das Erzbistum ist überdies direkt dem Apostolischen Stuhl unter stellt. Der Erzbischof ist damit keiner Bischofskonferenz eingegliedert. Würde er dazu von der schweizerischen oder österreichischen Bischofs konferenz eingeladen, so hätte er kein Stimmrecht. 3. Auch das dritte Kriterium, welches das Konzil für die Umgrenzung der Teilkirchen aufstellt, zielt in die ähnliche Richtung. Es ist das Erfor dernis einer nach Eignung
genügenden Zahl von Klerikern und die Not wendigkeit
ausreichender finanzieller Mittel zum Unterhalt des Perso nals und der Einrichtungen. Das aktuelle Problem des Nachwuchses von Geistlichen ist ein zu allgemeines, als dass es auf das Erzbistum Vaduz eingegrenzt werden könnte. Insofern ist keine prognostische Überle gung angebracht über die längerfristige personelle Eigenständigkeit für die zur Zeit neun Pfarrer und 3 Aushilfegeistlichen sowie die 14 Laien 226