Volltext: Staat und Kirche

Erzdiözese und Vatikanum II sungen. Das napoleonische Konkordat (1801) hatte Luxemburg der Diö­ zese Metz einverleibt, und diese Verbindung wurde abgelöst durch den Anschluss an Namur (1823). 1840 ist das territorial verkleinerte Gross­ herzogtum zur Apostolischen Administratur erhoben worden, der 1870 die Gründung der heutigen Diözese Luxemburg folgte. Der Kleinstaat San Marino dagegen bildet einen Bestandteil der Diözese Montefeltro, und das Fürstentum Andorra gehört zur spanischen Diözese Urgel.33 2. Von entscheidender Bedeutung für das Erzbistum Vaduz erweisen sich die personalen Voraussetzungen für Bischof und Geistliche. Das vatikanische Konzil verlangt Teilkirchen, welche von ihrer Grösse her «ein hinreichendes und 
geeignetes Arbeitsfeld zur Verfügung hält, in dem sowohl der Bischof wie auch die Kleriker alle ihre Kräfte nutzbrin­ gend für den kirchlichen Dienst einsetzen können» (N 23/2). Die Teilkirche Vaduz gliedert sich heute in zehn Pfarreien mit knapp 25'000 Gläubigen und zählt zwei klösterliche Niederlassungen.34 Der Arbeits­ bereich des Leiters der Teilkirche steht nicht zur Diskussion. Die Dimension des kirchlichen Einsatzfeldes für Priester und haupt­ amtliche Laien ist jedoch näher zu beleuchten. Jede Teilkirche, welcher die Kleriker verpflichtet und eingebunden sind, muss ermöglichen, dass die verschiedenen Charismen der Mitarbeiter zum Tragen kommen köri­ nen. Diies setzt einerseits eine Vielfalt der gesellschaftlichen, wirtschaft­ lichen und sozialen Strukturen voraus. Sie drückt sich aus in den unter­ schiedlichen pastoralen Milieus städtischer Zentren, in Agglomerations­ gemeinden und in ländlichen, gewerblich-bäuerlichen Gebieten. Nur ein differenziertes Seelsorgegebiet von angemessener Grösse ermöglicht so­ dann einen spezialisierten seelsorgerlichen Einsatz. Nicht zuletzt ma- 35 Franfoise Hildesheimer (Hrsg.), Les dioceses de Nice et Monaco, vol. 17 Histoire des Dioceses en France, Paris 1984. - E. Donckel, Die Kirche in Luxemburg von den An­ fängen bis zur Gegenwart, Luxemburg, 1950. - 
Georges Hellinghausen, Artikel Lu­ xemburg, in: LThK 2. Aufl. Bd. 6, 1996, S. 1151. - Die Erhebung zu Erzbistümern: Monaco, Konkordat vom 25.9.1981, AAS 73, 1981, S. 651-653. - Luxemburg, Dekret vom 23.4.1988, AAS 80, 1988, S. 1501-1501. - Das Erzbistum Monaco umfasst rund 20'000 Katholiken in fünf Pfarreien. Die Erzdiözese Luxemburg zählt 315'000 Katholiken und 270 Pfarreien. - San Marino: Das Konkordat vom 2. April 1992 (AAS 85, 1993, S. 324-330) hat alle bestehenden Partikularrechte und Gewohnheiten aufge­ hoben. - Andorra wird als Ausnahme zur Kongruenz der Diözesen mit den spanischen Staatsgrenzen ausdrücklich im Vertrag mit Spanien vom 3. Januar 1979 über juristische Fragen (Art. 1 Ziff. 2 Abs. 4) erwähnt (AAS 72, 1980, S. 29-62). M Statistisches Jahrbuch 1997. Fürstentum Liechtenstein. Amt für Volkswirtschaft. 225
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.