Volltext: Staat und Kirche

Urs Josef Cavelti geprägt. «Bei der Überprüfung der Diözesanabgrenzungen soll vor allem die organische Einheit einer jeden Diözese hinsichtlich des Perso­ nals, der Amter und der Einrichtungen sichergestellt werden, damit ein lebensfähiger Organismus entsteht» (N 23/1). Mit dem Ausdruck der «organischen Einheit» will auch angedeutet werden, dass die optimale Grösse einer Diözese nicht vorwiegend von der messbaren Ausdehnung des Gebietes abhängig sein soll. Schematische Lösungen werden gerade durch Rückprojektion auf die Person des Bischofs abgelehnt. Die An­ forderungen des Amtes dürften seine physischen, intellektuellen und geistlichen Möglichkeiten nicht übersteigen. Sichtbar und spürbar wird die Kirche durch seine Person, wenn der Bischof die pastoralen Aufga­ ben wirksam auszuüben vermag, wenn er wichtige Aufgaben selbst wahrnehmen kann und seine Priester und Laien im kirchlichen Dienst persönlich kennt.10 Nach diesem Richtpunkt der organischen Einheit hat das Konzil die weitern Kriterien für die Diözesen aufgelistet. Dass sie lediglich als zu beachtende Richtlinien und nicht in strikt verbindlichen Normen for­ muliert wurden, liegt einerseit in den weltweit ausserordentlich verschie­ denartigen Strukturen, die sich kaum auf einzelne einheitliche Gesichts­ punkte reduzieren Hessen.11 Sodann waren viele Konzilsteilnehmer von der Materie direkt betroffen und die Weiterexistenz ihrer Sprengel abhängig von allenfalls rigoros und präzis formulierten Kriterien. Zum Ergebnis trug schliesslich bei, dass der Konzilstext die Diözese im wesentlichen nur im Verhältnis der Teilkirche zur Gesamtkirche wahrnimmt. Die Diözese könnte auch durch. Zwischenglieder bestimmt sein. Das Vatikanum hat zwar Akzente zur Kollegialität der Bischöfe gesetzt, allerdings einseitig im Verhältnis Bischofskollegium und Gesamtkirche. Zwischenglieder hätten es ermöglicht, Aufgaben zu defi­ nieren, die notwendigerweise auf der Ebene Bistum wahrzunehmen sind, und solche, die einer Kirchenprovinz oder einem neubelebten Patriarchat zugeordnet werden könnten. Das Konzil hat die Bischofs­ konferenzen als Zwischenstufe institutionalisiert und die Bildung kirch­ licher Regionen, bestehend aus mehreren Kirchenprovinzen/Erzbistü­ 10 Konzilsvoten bei Grichting (Fn 7), 51, 64, 67. 11 In den Eingaben zum Konzil, zu denen die Bischöfe 1960 eingeladen waren, nahm die Problematik der Diözesen einen breiten Raum ein; dabei wurden die grossen Divergen­ zen in den einzelnen Kontinenten, zwischen den einzelnen Staaten und innerhalb der­ selben sichtbar. - 
Grichting (Fn 7), S. 8, 12, 17. 212
	        

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