Volltext: Staat und Kirche

Urs Josef Cavelti rakter. Sie sind pastoraler Natur, entstanden aus der Ermächtigung, jene Ordnung im Gottesvolk zu pflegen und aufzurichten, die für das Heil notwendig oder förderlich sind.3 Die Bestimmungen über die Umschrei­ bung der Diözesen sind Teil des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, das am 28. Oktober 1965 erlassen wurde. Sie haben ihrer Na­ tur nach ausschliesslich pastoralen Charakter.4 Bischofsamt und, Diözese Das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe hat in den vorbereiten­ den Gremien und aufgrund der ausgedehnten Diskussionen in der Kon­ zilsaula selbst mehrfach Umgestaltungen erfahren.5 Der inhaltliche Schwerpunkt lag beim Verhältnis Papst - Bischöfe bzw. der Wiederent­ deckung des Kollegialitätsprinzips. Damit im Zusammenhang standen die Teilhabe der Bischöfe an der Leitung der Gesamtkirche und die Ku­ rienreform. Weitere Aspekte.befassten sich mit der Vollmacht des Ein­ zelbischofs, der Stellung der Weihbischöfe und Koadjutoren sowie mit der Institutionalisierung und den Zuständigkeiten der Bischofskonfe­ renzen. Schliesslich blieb ein Teilbereich der hierarchischen Struktur der Umschreibung der Diözesen und der Kirchenprovinzen gewidmet.6 Im bereits gestrafften Text, der den Konzilsvätern 1963 vorgelegt wurde, war der «angemessenen Umschreibung der Diözesen und Kir­ chenprovinzen» ein eigenes Kapitel vorbehalten, in der endgültigen Fas­ sung aber dem Kapitel «die Bischöfe und die Teilkirche» zugeordnet worden. Dass die Materie nicht - wie andere, beispielsweise die Errich­ tung und Umschreibung der Pfarreien - gesamthaft an die Kodexkom­ mission überwiesen wurde, zeigt die pastoraltheologische Dimension, welche die Bistumseinteilung zuerkannt erhielt.7 Der Text macht dies 3 LThK 1960, Bd. 5, 386, Artikel Hirtenaufgabe der Kirche. 4 Dekret «Christus Dominus» (CD), AAS 58, 1966, S. 673-696. 5 Sessio II, 5-15.11.1963; Sessio III, 18.9.1964; Sessio IV 29.9-1.10.1965. 6 Klaus Mörsdorf, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche. Einleitung und Kommentar, in: LThK 2. Aufl., 1967, Das Vatikanische Konzil, Bd. 2, S. 128-138 7 Die Textentwicklung von den ersten Entwürfen bis zum verabschiedeten Dekret ist detailliert nachgezeichnet in: 
Martin Grichting, Die Umschreibung der Diözesen. Die Kriterien des II. Vatikanischen Konzils für die kirchliche Zirkumskriptionspraxis, Bd. 7 der «Adnotationes in Ius Canonicum»; hrsg. 
Elmar Liithoff und 
Karl Heinz Selge, Frankfurt/Berlin/Bern/New York/Paris/Wien 1998. 210
	        

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