Volltext: Staat und Kirche

Herbert Kalb tional acts, e.g., in the field of ceremonial and protocol, which are per- formed almost invariably, but which are motivated only by conside- rations of courtesy, convenience or tradition, and not by any of legal duty.»28 Was bedeutet dies für die vorliegende Diözesanerrichtung? Im Kontext von Gründungen und Auflassungen von Diözesen haben sich im 19. Jahrhundert bestimmte Regeln einer «Konsultationspraxis» zwi­ schen dem Völkerrechtssubjekt Hl. Stuhl und den betroffenen Staaten entwickelt, die eine Verfestigung im völkerrechtlichen Gewohnheits­ recht erfahren und teilweise auch in das völkerrechtliche Vertragsrecht Eingang gefunden haben. Zur Verdeutlichung nur einige wenige Schlag­ lichter aus der Praxis der für das liechtensteinische System wichtigsten Nachfolgestaaten des Deutschen Bundes: Österreich und Deutschland.29 In Österreich wurde nach Beendigung des josephinischen Staatskir- chentums die Provinzialverfassung der römisch-katholischen Kirche ausschliesslich im Zusammenwirken mit der römisch-katholischen Kirche - Konsultationen, Verhandlungen, freundschaftliche Lösungen - verändert.30 Diese Praxis war keineswegs nur «motivated by considera- tions of courtesy, convenience and tradition», sondern erfolgte «by sense of legal duty.» Folgerichtig wurde diese Praxis - Konsultationen, Ver­ handlungen als Prinzip der kooperativ-freundschaftlichen Lösung - im Völkervertragsrecht positiviert. So heisst es in Art. III § 1 Konkordat 1933/34: «Der gegenwärtige Stand der Kirchenprovinzen und Diözesen bleibt, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, erhalten. Eine in Zukunft etwa erforderlich werdende Änderung bedarf vorheriger Vereinbarung ...»31 Dementsprechend erfolgten in der II. Republik alle 28 ICJ Reports 1969. 29 Die Schweiz wird ausgeklammert, da sie in der Tagung mehrfach angesprochen wurde, vgl. etwa den Beitrag von 
A. Gasser in diesem Band; einen Uberblick bietet 
U. J. Ca- velti, Die Neueinteilung der Bistümer in der Schweiz - historische, staats- und kirchen­ rechtliche Aspekte, in: 
L. Carlen (Hrsg.), Neue Bistumsgrenzen - Neue Bistümer, Frei­ burg/Schweiz 1992, S. 109-129; 
Ch. Winzeier, Strukturen von einer «anderen Welt», Freiburg/Schweiz 1998. 30 Loidl, Die Diözesanorganisation der Katholischen Kirche Österreichs im Wandel der Jahrhunderte, in: Religion und Kirche in Osterreich, Schriften des Instituts für Oster­ reichkunde, Wien 1972, S. 198 ff. 31 BGBl II 2/1934; Abdruck mit Motivenbericht bei 
I. Gampl - R. Potz - B. Schinkele (Hrsg.), Österreichisches Staatskirchenrecht. Gesetze, Materialien, Rechtsprechung, Bd. 1, Wien 1990, S. 160 ff. 206
	        

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