Volltext: Staat und Kirche

Errichtung der Erzdiözese re Verbindung mit gesellschaftlichen Kräften einging und zum umfas­ senden Leistungs-, Sozial- und Wirtschafts(verwaltungs)staat mutierte. Alle gesellschaftlichen Teilsysteme sind heute in ebenso einschneidender wie diffuser Weise vom Staat abhängig, ein Befund, der für Kirchen, Schulen oder Rundfunkanstalten genauso gilt wie für neuere Technolo­ gien. Die sich aus dieser Verknüpfung ergebende Regelungsverantwor­ tung des Staates verlangt im rechtsstaatlich-demokratischen System am Selbstverständnis der Grundrechtsträger orientierte Gewährleistungen. So betrachtet sind die religiösen Interessen Bestandteil des allgemei­ nen Kulturverfassungsrechts und müssen staatlicherseits angemessen be­ rücksichtigt werden. Nichtidentifikation im Sinne einer Zurückdrän­ gung von Religion bedeutete im Hinblick auf die quantitative und qua­ litative Aufgabenfülle des modernen Staates und die damit verbundene auch staatliche Mitorganisation umfassender gesellschaftlicher Interes­ sen eine massive Benachteiligung und damit letztlich eine Verkürzung der Freiheit des Bürgers. In seiner idealtypischen Variante ist dieses dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat angemessene Modell nicht einem vornehmlich institutionell ausgerichteten Verständnis von Staat und Kirche verhaftet, sondern orientiert sich am einzelnen und der Effektuierung seiner Freiheit. Ausgangspunkt sind die religiösen und weltanschaulichen Interessen des Bürgers, die Kirchen werden erst sekundär, mittelbar als Repräsentanten, Bezugs- und Kristallisations­ punkte religiöser Interessen berücksichtigt. Der Staat fördert nämlich die pluralen Interessen seiner Bürger um deren Freiheit und Selbstver­ wirklichung willen, und er hat die religiösen Interessen seiner Bürger auch und gerade im Hinblick auf eine umfassende (positive) Religions­ freiheit zu unterstützen.10 Trennung von Staat und Kirche im engeren Sinn In diesem Konzept der 
«strikten Trennung»n wurde die «distanzierende Neutralität» der ersten Ebene («institutionelle Trennung von Staat und 10 Kalb - 
Potz - Schinkele, Das Kreuz in Klassenzimmer und Gerichtssaal, S. 36 ff.; dies., Österreichisches Religionsrecht, Wien 1999 (dzt. i. Druck). " Missverständlich ist es, diese Form der «Trennung» mit den Beziehungsmodalitäten von Staat und Kirche in den USA zu vermengen. Das amerikanische System ist nur 197
	        

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