Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung von Teil I - Recht und Freiheit der im Lande lebenden religiösen Minderheiten sind zu überprüfen im Hinblick auf ihre öffentlich-rechtliche Aner­ kennung. - Als Ausblick: Es ist der Wunsch der evangelischen Kirchen, sich an einer eventuellen Diskussion zu diesen Fragen beteiligen zu können. Alois Ospelt - Die Errichtung der Erzdiözese Vaduz und die Forderung des Landes­ fürsten, in der Verfassung die Trennung von Kirche und Staat fest­ zuschreiben, haben auf der Ebene der Gemeinde viele Fragen aufge­ worfen. - Der Autor sieht auf Gemeindeebene folgende Lösungsansätze: Wiederherstellung der geltenden alten Ordnung Schaffung von Kirchgemeinden Übernahme der neuen kirchenrechtlichen Strukturen - Bisher wurden wesentliche Änderungen gestützt auf demokratisch bekundeten Willen der Gemeindebürgerschaft vorgenommen. Dieser Grundsatz ist beizubehalten. Herbert Wille - Auf Verfassungsebene soll die Möglichkeit vorgesehen werden, auch anderen Religionsgemeinschaften als der römisch-katholischen Kirche die öffentlich-rechtliche Anerkennung zukommen zu lassen. - Auf Gesetzesebene, d.h. im Steuergesetz, sollten die Personen, die nicht der römisch-katholischen Kirche angehören, von der Steuer­ pflicht befreit werden, soweit aus dem allgemeinen Steueraufkommen auch die Belange der römisch-katholischen Kirche abgedeckt werden. Rene Pahud de Mortanges - Patronate werden verschieden geregelt. - Bei der Entwicklung der Mitwirkungsrechte sind die historischen Wurzeln zu beachten. - Für die Zukunft ist zu überlegen, ob Kirchen- oder Pfarrgemeinden zu schaffen sind. - Eine Mitwirkung bei der Pfarrerernennung ist sinnvoll und prakti­ kabel. - Eine Alternative wäre ein eigenes Kirchengesetz mit Mitwirkungs­ recht aller. 177
	        

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