Zusammenfassung von Teil I - Recht und Freiheit der im Lande lebenden religiösen Minderheiten sind zu überprüfen im Hinblick auf ihre öffentlich-rechtliche Aner kennung. - Als Ausblick: Es ist der Wunsch der evangelischen Kirchen, sich an einer eventuellen Diskussion zu diesen Fragen beteiligen zu können. Alois Ospelt - Die Errichtung der Erzdiözese Vaduz und die Forderung des Landes fürsten, in der Verfassung die Trennung von Kirche und Staat fest zuschreiben, haben auf der Ebene der Gemeinde viele Fragen aufge worfen. - Der Autor sieht auf Gemeindeebene folgende Lösungsansätze: Wiederherstellung der geltenden alten Ordnung Schaffung von Kirchgemeinden Übernahme der neuen kirchenrechtlichen Strukturen - Bisher wurden wesentliche Änderungen gestützt auf demokratisch bekundeten Willen der Gemeindebürgerschaft vorgenommen. Dieser Grundsatz ist beizubehalten. Herbert Wille - Auf Verfassungsebene soll die Möglichkeit vorgesehen werden, auch anderen Religionsgemeinschaften als der römisch-katholischen Kirche die öffentlich-rechtliche Anerkennung zukommen zu lassen. - Auf Gesetzesebene, d.h. im Steuergesetz, sollten die Personen, die nicht der römisch-katholischen Kirche angehören, von der Steuer pflicht befreit werden, soweit aus dem allgemeinen Steueraufkommen auch die Belange der römisch-katholischen Kirche abgedeckt werden. Rene Pahud de Mortanges - Patronate werden verschieden geregelt. - Bei der Entwicklung der Mitwirkungsrechte sind die historischen Wurzeln zu beachten. - Für die Zukunft ist zu überlegen, ob Kirchen- oder Pfarrgemeinden zu schaffen sind. - Eine Mitwirkung bei der Pfarrerernennung ist sinnvoll und prakti kabel. - Eine Alternative wäre ein eigenes Kirchengesetz mit Mitwirkungs recht aller. 177