Volltext: Staat und Kirche

Zusammenfassung der Diskussion verstanden, die nach dem Gehörten für Liechtenstein sehr sinnvoll sein könnte, da in den Gemeinden noch vormoderne Formen anzutreffen seien. Die Gemeinden nähmen Funktionen wahr, die der Entflechtung bedürften. Es scheine ihm in diesem Zusammenhang wichtig, darauf auf­ merksam zu machen, dass eine historisch gewachsene Situation, in der sich die Kirche in Liechtenstein befinde, wie dies aus dem Referat von Alois Ospelt ersichtlich geworden sei, nicht mit einem Federstrich zunichte gemacht werden könne. Kurt Vogt zeigt am Beispiel seines Vorgängers in der Pfarrei Stäfa, dass eine strikte Trennung nicht unbedingt Vorteile für die katholische Kirche habe. Sein Vorgänger habe 50 Prozent seiner Tätigkeit für die Admini­ stration einsetzen müssen und daher für die Seelsorge zu wenig Zeit ge­ habt. Er weist auch darauf hin, dass eine Kirche von einem Grossspender abhängig werden könnte. Es könnte auch sein, dass grössere Gemeinden gegenüber kleineren bevorteilt seien, weil in grösseren Gemeinden mehr Spender zu finden seien. Gleiches könne man sagen von reicheren Ge­ meinden gegenüber ärmeren Gemeinden. Die Gemeinden müssten doch gleichgestellt sein. Es sollte keinen Unterschied ausmachen, ob ein Gläu­ biger in der Gemeinde A, B oder C wohne. Schliesslich vermerkt er, es sei doch fadenscheinig, wenn man glaube, die Kirche könne alles alleine machen. Wolfgang Haas erklärt, dass im Grunde zwei Wirklichkeiten konkur­ rierten. Die Kirchen seien weltweit überwiegend privatrechtlich organi­ siert. Die römisch-katholische Kirche sei nicht durch eine öffentlich­ rechtliche Anerkennung gesichert. In Liechtenstein sei es zu einer eigen­ tümlichen Situation gekommen. Die Erzdiözese sei vom Staate nicht öffentlich-rechtlich anerkannt worden. Aufgrund dieser Situation habe sich der Erzbischof privatrechtlich eingerichtet. Er müsse mit der Bi­ schofsleitung bestehen können. Es sei eine Stiftung des Privatrechts errichtet worden, die die rechtsfähige Grundlage für die Verbindlichkei­ ten bilde, die er als Bischof eingehe. Auf Landesebene habe man in die­ ser Hinsicht sozusagen eine Trennung. Anders nehme sich das Rechts­ verhältnis auf der Ebene der Kommunen aus. Es gelte, die kommunale staatliche Dominanz abzubauen. Er spreche in diesem Zusammenhang bewusst von institutioneller Trennung, um die negativ klingende Formel der Trennung zu überwinden. Die Vermögenswerte sollten in die kano­ nisch-rechtliche Wirklichkeit der Pfarrei gelangen. Dann müsste die Frage diskutiert werden, wie die Gläubigen mit Kirchenbeiträgen - 
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