Volltext: Staat und Kirche

Patronatsrecbte in Liechtenstein Dieses päpstliche Motu Proprio zeigt übrigens, dass - auch wenn die Konzilsväter Vorbehalte gegen Mitwirkungsrechte Dritter hatten - die Kirche diesen ihre Existenzberechtigung und damit auch ihren Sinn nicht abspricht. Oder anders gesagt: Wenn es in Liechtenstein um die Frage geht, wie es mit den Patronaten weiter gehen soll, lässt sich aus der Konzilstheologie kaum eine zwingende Forderung für das Staatskir­ chenrecht ableiten. Das muss aufgrund anderer Überlegungen beant­ wortet werden.17 Die historischen Wurzeln der Mitwirkungsrechte Die Mitwirkungsrechte bei der Pfarrwahl sind nicht eine Errungenschaft des modernen Rechtsstaates, so wie er sich nach der französischen Revo­ lution verwirklicht hat. Auch ist die Mitwirkung des Kirchenvolkes bei der Pfarrwahl nicht eine Erfindung der Reformatoren. Zwar trifft es zu, dass namentlich in der Deutschschweiz katholische Pfarrwahlrechte heute in ihrer Ausformung teilweise staatlichen demokratischen Wahl­ verfahren nachempfunden worden sind, die historischen Wurzeln der Mitwirkungsrechte liegen jedoch im 
Mittelalter;18 Man muss hier letzt­ lich zurück zum frühmittelalterlichen Eigenkirchenwesen. Pfarrkirchen wurden in dieser Zeit nicht nur durch Bischöfe, sondern auch durch Grundherren gebaut. Der Aufbau eines geschlossenen Netzes von Pfarr­ kirchen überstieg die materiellen Möglichkeiten der Bischöfe. Sie be- grüssten daher die Initiative mancher Grundherren, für sich und die von ihnen abhängigen Bauern ein Gotteshaus zu bauen. Als Stifter verfügte der Grundherr über diese Kirche fast wie ein Eigentümer im modernen Sinn. Er hatte ein Nutzungsrecht an der Kir­ che und an ihren Einnahmen, u. a. den Zehnten (was eine lukrative Ein­ 17 Vgl. dazu die Ausführungen S. 159 ff. 18 Vgl. für eine Ubersicht über die Geschichte des Patronates: Art. Patronat, in: Theolo­ gische Realenzyklopädie, Bd. 26, S. 106 ff. m. w. L. Für Osterreich: 
Ludwig Wahrmund, Das Kirchenpatronat und seine Entwicklung in Osterreich, Bd. I—II, Wien 1894-1896. Für die Schweiz: 
Eva Maria Belser, Pfarrwahl und Patronatsrecht. Mitwirkungsrechte der Laien aus historischer Sicht, in: Schweizerische Kirchenzeitung 41/1997, S. 603 ff.; Walter Blattmann, Die Pfarrwahl durch die Gemeinde im Bistum Chur, Zürich 1966; Alois Müller, Das Kirchenpatronatsrecht im Kanton Zug, Stans 1912; 
Guisep Nay, Das Pfarrwahlrecht der Gemeinde in Graubünden, in: Schweizerische Kirchenzeitung 51/1998, S. 750 ff. 155
	        

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